Von Andrea prinz auf Samstag, 27. September 2025
Kategorie: Datenschutz

Datenschutz und Aktenaufbewahrung: Entscheidung des kirchlichen Datenschutzgerichts

Ein kirchliches Datenschutzgericht hat entschieden

Eine Organisation (in diesem Fall eine Erziehungsberatung unter Trägerschaft der Caritas) darf bestimmte Unterlagen nicht löschen, auch wenn sie das nach ihrer eigenen Aufbewahrungsordnung getan hat. Die Papier- oder Aktenvernichtung betraf eine so genannte „Umgangsakte" – also Protokolle und Dokumente aus begleiteten Treffen zwischen einem Elternteil und ihren Kindern.

Die Frage war: War die Löschung dieser Akte zulässig oder nicht? 

Das Gericht sagt: Nein, sie war nicht zulässig.

Die Sachlage im Detail

Ein Mitglied der betroffenen Eltern wandte sich an das Datenschutzgericht, weil sie der Meinung war, dass diese Löschung gegen Datenschutzrecht verstößt.

Was hat das Gericht entschieden?

  1. Zuständigkeit
    Das Gericht stellte fest, dass das kirchliche Datenschutzrecht auf diesen Fall anwendbar ist. Auch wenn die Löschung vor dem Inkrafttreten einiger Datenschutzgesetze erfolgte, bleiben die Datenschutzpflichten bestehen.
  2. Rechtswidrigkeit der Löschung
    Die Vernichtung der Akte war rechtswidrig, weil
    • die Daten für Aufgaben der Jugendhilfe wichtig sind,
    • die Akte nicht rein beratende Zwecke erfüllte, sondern Unterstützung beim Umgang beinhaltete, und
    • kein Gesetz oder Vorschrift diese Löschung erlaubte oder anordnete.
  3. Berechtigtes Interesse der Betroffenen
    Das Gericht betonte, dass die betroffene Mutter ein berechtigtes Interesse an der weiteren Aufbewahrung der Akte hatte. Nur durch die vollständige Dokumentation lässt sich nachvollziehen, was passiert ist – auch für künftige rechtliche oder familienrechtliche Situationen.
  4. Aufbewahrungszeitraum
    Ein genaues gesetzliches Ende der Aufbewahrungsfrist gibt es nicht immer. Das Gericht nennt als sinnvoll mögliche Orientierungspunkte wie die Volljährigkeit des Kindes oder Verjährungsfristen im Zivilrecht. In diesem Fall war die Vernichtung jedenfalls zu früh – die gesetzliche Verjährungsfrist war noch nicht abgelaufen.

Diese Entscheidung ist wichtig, weil sie zeigt:


Was kann man daraus lernen?

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Ihr Team von Datenschutz Prinz