Von Andrea prinz auf Montag, 20. Mai 2024
Kategorie: Datenschutz

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Artikel 39 Datenschutzgrundverordnung

Artikel 39 der Datenschutzgrundverordnung, der DSGVO, definiert die Aufgaben, die Datenschutzbeauftragte mindestens zu erfüllen haben:

Risiken beachten

Eine wichtige Aufgabe ist zudem, dass die Datenschutzbeauftragten im Rahmen ihrer Aufgaben immer die Risiken beachten und berücksichtigen müssen, die mit den Vorgängen der Datenverarbeitung einhergehen. Dabei ist der Art, dem Umfang, den Umständen und den Verarbeitungszwecken Rechnung zu tragen.

Sie möchten einen Datenschutzbeauftragten einsetzen?

Kommen Sie doch einfach auf uns zu. Wir stehen Ihrem Unternehmen sehr gern auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Seite. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich ausführlich beraten. Sie erreichen uns unter Telefon 09122 6937302. Oder senden Sie uns einfach Ihre Nachricht. 

Ihr Team von Datenschutz Prinz