Von Andrea prinz auf Mittwoch, 22. Oktober 2025
Kategorie: Datenschutz

Fristberechnung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfragen

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzvorfall auftritt oder eine betroffene Person ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend macht, ist die Einhaltung gesetzlicher Fristen Pflicht. Doch in der Praxis herrscht häufig Unsicherheit: Wann beginnt die Frist? Zählen Wochenenden und Feiertage mit? Und wie lange darf man sich Zeit lassen?

Dieser Beitrag erklärt in klarer Sprache die wichtigsten Regeln zur Fristberechnung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfragen – rechtssicher und anwendungsorientiert.

Gesetzliche Grundlage der Fristberechnung

Die DSGVO enthält zwar zahlreiche Fristen, jedoch keine einheitlichen Berechnungsregeln. Daher wird in der Praxis die sogenannte EU-Fristenverordnung herangezogen. Sie legt fest:


Meldung eines Datenschutzvorfalls – 72-Stunden-Frist

Nach Artikel 33 DSGVO muss eine Datenpanne unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

So berechnen Sie die Frist richtig:

  1. Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Vorfall bekannt wird – nicht der Zeitpunkt, zu dem er passiert ist.
  2. Die Stunde des Bekanntwerdens zählt nicht mit.
  3. Es handelt sich um eine Stundenfrist – Wochenenden und Feiertage unterbrechen oder verlängern sie nicht.
  4. Wird die Frist überschritten, ist zwingend eine Begründung erforderlich.

Beispiel:
Bekanntwerden am Freitag um 15:00 Uhr → Fristende am Montag um 15:00 Uhr.

Betroffenenanfragen – Monatsfrist

Nach Artikel 12 DSGVO müssen Anfragen von betroffenen Personen, zum Beispiel Auskunfts- oder Löschersuchen, innerhalb eines Monats beantwortet werden.

Wichtig zur Berechnung:


Beispiel:
Eingang am 10. Februar → Fristbeginn 11. Februar → Fristende 10. März um 24:00 Uhr.

Sonderfälle Zweifel an der Identität

Wenn nicht sicher ist, ob die anfragende Person tatsächlich die betroffene Person ist, darf vor der Antwort eine Identitätsprüfung erfolgen. Die Frist beginnt erst nach Klärung der Identität.

Mehrere Anträge gleichzeitig

Gehen mehrere Anfragen derselben Person ein oder sind umfangreiche Recherchen erforderlich, kann eine verlängerte Bearbeitungszeit zulässig sein – dies muss jedoch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die korrekte Fristberechnung ist kein Formalismus, sondern zentraler Bestandteil der DSGVO-Compliance. Wer bei Datenschutzvorfällen oder Betroffenenanfragen zu spät reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust.

Mit klaren Regeln gilt:

Ein durchdachtes Fristenmanagement schützt Ihr Unternehmen – und beweist Professionalität im Umgang mit sensiblen Daten.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz