Wenn in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzvorfall auftritt oder eine betroffene Person ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend macht, ist die Einhaltung gesetzlicher Fristen Pflicht. Doch in der Praxis herrscht häufig Unsicherheit: Wann beginnt die Frist? Zählen Wochenenden und Feiertage mit? Und wie lange darf man sich Zeit lassen?
Dieser Beitrag erklärt in klarer Sprache die wichtigsten Regeln zur Fristberechnung bei Datenschutzvorfällen und Betroffenenanfragen – rechtssicher und anwendungsorientiert.
Gesetzliche Grundlage der FristberechnungDie DSGVO enthält zwar zahlreiche Fristen, jedoch keine einheitlichen Berechnungsregeln. Daher wird in der Praxis die sogenannte EU-Fristenverordnung herangezogen. Sie legt fest:
Nach Artikel 33 DSGVO muss eine Datenpanne unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
So berechnen Sie die Frist richtig:
Beispiel:
Bekanntwerden am Freitag um 15:00 Uhr → Fristende am Montag um 15:00 Uhr.
Nach Artikel 12 DSGVO müssen Anfragen von betroffenen Personen, zum Beispiel Auskunfts- oder Löschersuchen, innerhalb eines Monats beantwortet werden.
Wichtig zur Berechnung:
Beispiel:
Eingang am 10. Februar → Fristbeginn 11. Februar → Fristende 10. März um 24:00 Uhr.
Wenn nicht sicher ist, ob die anfragende Person tatsächlich die betroffene Person ist, darf vor der Antwort eine Identitätsprüfung erfolgen. Die Frist beginnt erst nach Klärung der Identität.
Mehrere Anträge gleichzeitigGehen mehrere Anfragen derselben Person ein oder sind umfangreiche Recherchen erforderlich, kann eine verlängerte Bearbeitungszeit zulässig sein – dies muss jedoch nachvollziehbar dokumentiert werden.
Handlungsempfehlungen für UnternehmenDie korrekte Fristberechnung ist kein Formalismus, sondern zentraler Bestandteil der DSGVO-Compliance. Wer bei Datenschutzvorfällen oder Betroffenenanfragen zu spät reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust.
Mit klaren Regeln gilt:
Ein durchdachtes Fristenmanagement schützt Ihr Unternehmen – und beweist Professionalität im Umgang mit sensiblen Daten.
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