Von Andrea prinz auf Freitag, 01. August 2025
Kategorie: Datenschutz

Haftung von Cookie-Anbietern bei fehlender Einwilligung – Was Unternehmen wissen müssen

Cookies sind kleine Datendateien, die auf Websites genutzt werden, um Besucher zu erkennen, Websitefunktionen zu ermöglichen oder Nutzerverhalten zu analysieren. Doch sie bergen Risiken: Wenn Cookies ohne gültige Einwilligung gesetzt werden, drohen rechtliche Probleme – nicht nur für Website-Betreiber, sondern auch für Anbieter solcher Cookie-Tools. Unternehmen sollten deshalb wissen: Wer haftet? Und wie lässt sich das verhindern?

Rechtliche Grundlagen 

a) Einwilligungspflicht nach TDDDG

In Deutschland regelt das TDDDG, dass das Speichern oder Auslesen von Daten auf Endgeräten – also auch Cookies – nur erlaubt ist, wenn Nutzer vorgängig ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Technisch notwendige Cookies (z. B. für den Warenkorb) sind davon ausgenommen, alle anderen müssen aktiv bestätigt werden.

b) Anforderungen der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt zudem eine freiwillige, informierte und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten – wie sie beim Setzen von Tracking- oder Analyse-Cookies anfällt.

Das Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 U 192/23)

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden:


Konsequenzen für Unternehmen
  1. Verantwortung teilen sich neuerdings beide: Website-Betreiber und Cookie-Anbieter haften.
  2. Einwilligungs-Lösungen sind gefragt: Banner & Cookies müssen rechtskonform gestaltet und technisch umgesetzt sein.
  3. Beweispflicht liegt bei Anbieter und Betreiber: Es muss dokumentierbar sein, dass Nutzer aktiv zugestimmt haben.

Cookie-Banner richtig gestalten

Unternehmen müssen beim Banner auf Folgendes achten:


Konkrete Umsetzungsschritte

Als Datenschutzbeauftragter empfehle ich folgendes Vorgehen:

Schritt 1: Cookie-Analyse Schritt 2: Banner korrekt gestalten Schritt 3: Einwilligung dokumentieren Schritt 4: Anbieter vertraglich einbinden Schritt 5: Regelmäßige Überprüfung & Schulungen

Warum das wichtig ist

Häufige Fragen

Frage Antwort
Sind technisch notwendige Cookies erlaubt? Ja – aber alles andere benötigt Opt‑in.
Gelten die Regeln nur in Deutschland? Bisher nur national, doch überall in der EU ähnliche Rechtsprechung zu erwarten.
Was passiert ohne Einwilligungsnachweis? Anbieter haften – auch wenn die technische Integration allein durch Website-Betreiber erfolgt.
Reicht ein Standard Consent-Tool? Nur wenn es korrekt umgesetzt ist: Opt-in, gleichwertige Buttons, Dokumentation.
Was tun bei Gesetzesänderungen? Audit, Banner-Anpassung, Schulungen – laufend dranbleiben.

To‑Do‑Liste für Datenschutzbeauftragte
  1. Alle Cookies und Tools inventarisieren.
  2. Banner rechtssicher gestalten und umsetzen.
  3. Einwilligungen dokumentieren und Widerrufsoption bieten.
  4. Anbieter in Verträgen klar regeln.
  5. Mitarbeitende schulen und Audits durchführen.

Unternehmen müssen sich strikt an die Einwilligungspflichten halten – sowohl als Website-Betreiber als auch als Anbieter von Cookie-Tools. Ein korrekt gestaltetes Opt-in-Cookie-Banner, eine gute Dokumentation und klare vertragliche Regelungen sind unerlässlich. So schützt man sich vor Abmahnungen, Bußgeldern und Imageverlust – und wird zum vertrauenswürdigen Partner im digitalen Raum.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz