Schwachstellen von IT-Produkten, -Systemen oder -Dienstleistungen
Wer auf Seiten der Bundesverwaltung IT-Produkte, -Systeme oder -Dienstleistungen mit Schwachstellen entdeckt, kann diese dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, melden. Handelt es sich um Schwachstellen von IT-Produkten, -Systemen oder -Dienstleistungen von außerhalb der Bundesverwaltung angesiedelten Verantwortlichen oder Herstellern, sollte man sich zuerst an diese wenden. Reagieren diese jedoch nicht auf die Meldung der Schwachstelle oder ist abzusehen, dass das Verfahren nicht bis zum Ende durchgeführt wird, kann das BSI ebenfalls eingebunden werden. Allerdings erwartet das BSI, dass folgende Voraussetzung erfüllt ist:
CVD-Richtlinie
Bei der Schwachstellenmeldung sollte man sich an die Coordinated Vulnerability Disclosure-Richtlinie, kurz CVD-Richtlinie des BSI halten. Diese CVD-Richtlinie gibt einen strukturierten Rahmen für die Offenlegung von Lücken im Bereich IT-Sicherheit vor. Sie soll genutzt werden, damit IT-Produkte, -Systeme oder -Dienste verantwortungsbewusst und sicher gemeldet, Schwachstellen bewertet und behoben werden können. Ziele der Richtlinie sind die Optimierung der IT-Sicherheit sowie die Vermeidung von weiteren Schäden. Wird die CVD-Richtlinie genutzt, können Schwachstellenmeldungen leichter vom BSI übernommen werden.
Weitere Erwartungen des BSI
Zusagen des BSI
Der BSI versichert allen, die Schwachstellen melden:
Schwachstelle gefunden?
Dann helfen wir Ihnen sehr gern bei der Meldung! Rufen Sie uns einfach an: Telefon 09122 6937302. Oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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