Kritischer Verifizierungsprozess bei Ryanair

Reiseverband wehrt sich gegen biometrische Verifizierung

Von Kundinnen und Kunden, die ihre Reise nicht direkt bei der bekannten Billigfluggesellschaft buchen, verlangt Ryanair eine biometrische Gesichtserkennung. Dagegen geht nun der Verband EU Travel Tech vor. Dem Verband gehören beispielsweise Expedia, Booking.com und Airbnb an. Er hat sich gegenüber den belgischen und französischen Datenschutzbehörden über dieses Vorgehen der Fluggesellschaft beschwert. Davon, sich mit Ausweisdaten und automatisierter Gesichtserkennung zu verifizieren, sind seit Ende 2023 vor allem Kundinnen und Kunden betroffen, die kein Ryanair-Kundenkonto haben und den Flug online über ein Reisebüro buchen.

Rechtliche Bedenken von EU Travel Tech

Der Verband EU Travel Tech sieht in diesem Vorgehen nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre, sondern hält es auch nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, für rechtlich bedenklich. Der Prozess der biometrischen Überprüfung sei mit den Grundsätzen von Fairness, Rechtmäßigkeit und Transparenz unvereinbar. Ein wesentlicher Grund hierfür sei, dass es sich bei den biometrischen Daten um besonders sensible Daten handle. Diese Daten zu nutzen sei riskant, weil sie ungerechtfertigten Überwachungen, Identitätsdiebstählen und anderen Verletzungen des Datenschutzes Tür und Tor öffnen. Zu bedenken sei auch, dass kompromittierte biometrische Daten weder geändert noch widerrufen werden können.

Stopp des Verifizierungsprozesses verlangt

Der Verband fordert aufgrund dessen den unverzüglichen Stopp dieses Verifizierungsprozesses. Zudem werde in einem schon laufenden Ermittlungsverfahren, das die Bürgerrechtsorganisation Noyb 2023 bei der Datenschutzbehörde von Spanien eingereicht hatte, zu langsam vorgegangen. Diesen Fall bearbeitet inzwischen die irische Datenschutzbehörde, weil Irland der Firmensitz von Ryanair ist. Über den aktuellen Stand des Verfahrens in Irland herrscht Unklarheit. EU Travel Tech hat sich daher gemeinsam mit anderen Organisationen mit einer Beschwerde an die EU-Kommission gewandt.

Sie möchten mehr Informationen zur Zulässigkeit von biometrischer Gesichtserkennung?

Dann freuen wir uns auf einen interessanten Austausch mit Ihnen. Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht oder rufen Sie uns unter 09122 6937302 an. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: noyb



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