Österreich: Medienprivileg im Datenschutz

Anpassung der Rechtslage erforderlich

Das österreichische Datenschutzgesetz, kurz DSG, legte in § 9 in der Vergangenheit fest, dass Mediendienste und -unternehmen von den Vorgaben des DSG ausgenommen seien. Dies war das sogenannte Medienprivileg, das laut österreichischem Verfassungsgerichtshofs im Widerspruch zum Grundrecht auf Datenschutz stand. Daher forderte der Verfassungsgerichtshof eine Neuregelung, die nicht mehr vorsieht, dass die Medien von den gesetzlichen Vorgaben in Sachen Datenschutz ausgenommen seien. So soll künftig der Datenschutz sichergestellt werden. Dennoch soll das Redaktionsgeheimnis nicht infrage gestellt werden: Auch weiterhin sollen Quellen umfassend geschützt werden und investigativer Journalismus möglich bleiben. Die journalistische Arbeit außerhalb der Mediendienste und -unternehmen, man denke beispielsweise an den Bürgerjournalismus, soll in Fragen des Datenschutzes ebenfalls entlastet werden.

Medienprivileg neu geregelt

Dementsprechend wurde das Medienprivileg im Bereich des Datenschutzes überarbeitet und differenzierter geregelt. Einerseits sollte der Datenschutz sichergestellt werden, andererseits sollten Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis erhalten bleiben. Investigativer Journalismus soll weiterhin möglich sein und nicht von Vorgaben des Datenschutzes behindert werden. Die Novelle sollte den Forderungen des Verfassungsgerichtshofs gerecht werden und zugleich die Interessen von Datenschutz und Pressefreiheit ausgleichen.

Datenschutzrechtliches Redaktionsgeheimnis

Dieser Ausgleich soll laut Beschluss des Nationalrats am 11. Juni 2024 vom Nationalrat mit dem "datenschutzrechtlichen Redaktionsgeheimnis" geschaffen werden. Doch es gibt kritische Stimmen zu der gefundenen Lösung: Muna Duzdar, Mediensprecherin der SPÖ, hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, das Redaktionsgeheimnis wirkungsvoll zu schützen. Die Justizministerin würdigte diese Kritik, brachte aber zum Ausdruck, dass die Ansprüche auf Datenschutz und auf Meinungsfreiheit mit der Gesetzesnovelle ausgeglichen worden seien. Die Medienministerin konstatierte, dass kritischer Journalismus auch weiterhin möglich sei.

Spannungsfeld von Journalismus und Datenschutz

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