Von Andrea prinz auf Dienstag, 08. Juli 2025
Kategorie: Datenschutz

Einwilligung nach Art. 7 DSGVO – Was Praxen wissen müssen

In medizinischen und psychotherapeutischen Praxen sind Patientendaten besonders geschützt: Das betrifft vor allem Gesundheitsdaten. Ein zentraler Baustein ist die Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO. Sie legt fest, wann und wie Patient:innen ihr Einverständnis geben müssen, damit ihre sensiblen Gesundheitsdaten verarbeitet werden dürfen. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich:


So sind Sie sowohl rechtlich als auch organisatorisch bestens abgesichert.

1. Wozu brauchen Sie eine Einwilligung?

Für die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, dazu zählen Gesundheitsdaten, gilt ein grundsätzliches Verbot – außer es liegt eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligung vor. In der Praxis wird die Einwilligung häufig mit der Zustimmung zur Behandlung im Behandlungsvertrag abgegeben. Sie gilt für:


Ohne Einwilligung – oder eine andere Rechtsgrundlage – ist die Verarbeitung dieser Daten unzulässig.

2. Kriterien einer wirksamen Einwilligung

Damit eine Einwilligung rechtlich hält, muss sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Freiwilligkeit
    Sie muss ohne Zwang erfolgen. Besonders bei Einwilligungen, die über die Behandlung hinausgehen, dürfen Patient:innen nicht durch Abhängigkeit zur Praxis gezwungen werden.
  2. Informiertheit
    Sie müssen klar und verständlich über Zweck, Umfang, Risiken und Widerrufsmöglichkeit aufklären – vor dem Einholen.
  3. Ausdrücklichkeit
    Patient:innen müssen aktiv zustimmen – zum Beispiel per Unterschrift oder mündlich (mit Dokumentation).
  4. Spezifität
    Die Einwilligung muss sich auf einen konkreten Zweck beziehen. Pauschale Einwilligungen mit mehreren, nicht zusammenhängenden Punkten sind ungültig.
  5. Transparenz in der Form
    Wird die Einwilligung in einem längeren Dokument abgegeben, muss sie klar erkennbar und verständlich sein.

3. Schriftlichkeit – Pflicht oder Empfehlung?


Innerhalb Ihres Behandlungsteams (etwa bei Weiterbehandlungen) genügt meist eine generelle Information, sofern Patient:innen die Weitergabe nicht ausdrücklich ablehnen.

4. Widerruf der Einwilligung


5. Einwilligung bei Videoaufzeichnungen

Wenn Sie Sitzungen aufzeichnen – zum Beispiel für Dokumentationszwecke– ist das eine besondere Form der Datenverarbeitung:


6. Warum das so wichtig ist


7. Praktische Tipps für Ihre Praxis 

A) Einwilligungsformulare korrekt gestalten


B) Aufklärung vor Einwilligung


C) Widerruf ermöglichen


D) Einwilligungen sicher speichern


8. FAQ – Ihre Fragen, klar beantwortet

Müssen Sie bei jedem neuen Zweck neu einwilligen?
Nur wenn der Zweck oder die Art der Datenverarbeitung sich ändert. Gleiche Zwecke benötigen keine neue Einwilligung.

Reicht eine mündliche Einwilligung aus?
Ja, rechtlich möglich – aber im Prüfungsfall kaum nachweisbar. Daher ist schriftlich empfehlenswerter.

Ist eine Einwilligung wirklich erforderlich?
Ja – bei Gesundheitsdaten ist sie oft nötig, außer es besteht eine gesetzliche Grundlage.

Was geschieht, wenn Patient:innen verweigern?
Dann dürfen Sie die entsprechende Datenverarbeitung nicht durchführen – etwa Videoaufzeichnung oder Datenweitergabe.

Müssen Sie auf Widerruffähigkeit hinweisen?
Ja – sowohl schriftlich als auch mündlich, idealerweise im Einwilligungsformular.

9. Fazit – Ihre Checkliste

Wenn Sie bei der Erstellung rechtssicherer Einwilligungsformulare oder passenden Mustertexten Unterstützung wünschen – melden Sie sich gerne.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt