Einwilligung nach Art. 7 DSGVO – Was Praxen wissen müssen

In medizinischen und psychotherapeutischen Praxen sind Patientendaten besonders geschützt: Das betrifft vor allem Gesundheitsdaten. Ein zentraler Baustein ist die Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO. Sie legt fest, wann und wie Patient:innen ihr Einverständnis geben müssen, damit ihre sensiblen Gesundheitsdaten verarbeitet werden dürfen. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich:

  • Was eine wirksame Einwilligung ist
  • Wann Sie sie benötigen
  • Welche Voraussetzungen sie erfüllen muss
  • Was bei Videoaufzeichnungen gilt
  • Wie und wann sie wirksam widerrufen werden kann

So sind Sie sowohl rechtlich als auch organisatorisch bestens abgesichert.

1. Wozu brauchen Sie eine Einwilligung?

Für die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, dazu zählen Gesundheitsdaten, gilt ein grundsätzliches Verbot – außer es liegt eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligung vor. In der Praxis wird die Einwilligung häufig mit der Zustimmung zur Behandlung im Behandlungsvertrag abgegeben. Sie gilt für:

  • Datenerhebung, -speicherung und -nutzung im Rahmen der Behandlung
  • Datenweitergabe an andere Behandler:innen (Rücksprache innerhalb des Teams)
  • Besondere Zwecke wie Forschung oder Veröffentlichung von Behandlungsdaten

Ohne Einwilligung – oder eine andere Rechtsgrundlage – ist die Verarbeitung dieser Daten unzulässig.

2. Kriterien einer wirksamen Einwilligung

Damit eine Einwilligung rechtlich hält, muss sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Freiwilligkeit
    Sie muss ohne Zwang erfolgen. Besonders bei Einwilligungen, die über die Behandlung hinausgehen, dürfen Patient:innen nicht durch Abhängigkeit zur Praxis gezwungen werden.
  2. Informiertheit
    Sie müssen klar und verständlich über Zweck, Umfang, Risiken und Widerrufsmöglichkeit aufklären – vor dem Einholen.
  3. Ausdrücklichkeit
    Patient:innen müssen aktiv zustimmen – zum Beispiel per Unterschrift oder mündlich (mit Dokumentation).
  4. Spezifität
    Die Einwilligung muss sich auf einen konkreten Zweck beziehen. Pauschale Einwilligungen mit mehreren, nicht zusammenhängenden Punkten sind ungültig.
  5. Transparenz in der Form
    Wird die Einwilligung in einem längeren Dokument abgegeben, muss sie klar erkennbar und verständlich sein.

3. Schriftlichkeit – Pflicht oder Empfehlung?

  • Eine Einwilligung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen; auch mündliche Einwilligungen sind gültig.
  • Empfehlung: Wenn Gesundheitsdaten an Dritte übermittelt oder Videoaufzeichnungen erfolgen, sollten Sie sie schriftlich festhalten – sie dienen als Beweis im Falle einer Prüfung.

Innerhalb Ihres Behandlungsteams (etwa bei Weiterbehandlungen) genügt meist eine generelle Information, sofern Patient:innen die Weitergabe nicht ausdrücklich ablehnen.

4. Widerruf der Einwilligung

  • Patient:innen können ihre Einwilligung jederzeit ohne Begründung zurücknehmen.
  • Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Erteilung.
  • Nach dem Widerruf darf die Verarbeitung eingestellt werden. Vorher erfolgte Verarbeitung bleibt jedoch rechtlich bestehen.

5. Einwilligung bei Videoaufzeichnungen

Wenn Sie Sitzungen aufzeichnen – zum Beispiel für Dokumentationszwecke– ist das eine besondere Form der Datenverarbeitung:

  • Für Videoaufzeichnungen ist stets eine ausdrückliche Einwilligung nötig.
  • Diese Einwilligung muss den Umfang der Nutzung und mögliche Weitergaben klar benennen.
  • Jederzeit widerrufbar bzw. einschränkbar – Patient:innen müssen über dieses Recht informiert sein.

6. Warum das so wichtig ist

  • Schutz der Patient:innen: Ihre sensiblen Daten dürfen nicht unkontrolliert verarbeitet werden.
  • Rechtssicherheit für Sie: Ohne gültige Einwilligung verstoßen Sie gegen Datenschutzvorgaben.
  • Dokumentationspflicht: Sie müssen im Zweifel nachweisen können, dass eine gültige Einwilligung vorliegt.
  • Praxisdigitalisierung (z. B. Telemedizin, digitale Kommunikation) funktioniert nur, wenn sie klar geregelt und rechtssicher dokumentiert ist.

7. Praktische Tipps für Ihre Praxis 

A) Einwilligungsformulare korrekt gestalten

  • Beginnen Sie mit einem eigenen Abschnitt zur Datenverarbeitung, getrennt vom Behandlungsvertrag.
  • Formulieren Sie verständlich:
    • Zweck der Verarbeitung
    • Umfang und Dauer
    • Widerrufsrecht
    • Zusätzliche Auswahlmöglichkeiten (z. B. Zustimmung zur Videoaufzeichnung)
  • Lassen Sie Datum und Unterschrift darauf.

B) Aufklärung vor Einwilligung

  • Erklären Sie mündlich im Gespräch, bauen Sie das aber schriftlich ins Formular ein.
  • Geben Sie Patient:innen ausreichend Zeit zum Lesen und Fragenstellen.

C) Widerruf ermöglichen

  • Weisen Sie im Formular darauf hin:
    „Sie können die Einwilligung jederzeit mündlich, schriftlich oder per E‑Mail widerrufen."
  • Sorgen Sie dafür, dass Widerrufe dokumentiert werden.

D) Einwilligungen sicher speichern

  • Bewahren Sie Formulare sauber in der Patientenakte auf.
  • In digitalen Systemen: Datum, Inhalt und eventuelle Ergänzungen festhalten.

8. FAQ – Ihre Fragen, klar beantwortet

Müssen Sie bei jedem neuen Zweck neu einwilligen?
Nur wenn der Zweck oder die Art der Datenverarbeitung sich ändert. Gleiche Zwecke benötigen keine neue Einwilligung.

Reicht eine mündliche Einwilligung aus?
Ja, rechtlich möglich – aber im Prüfungsfall kaum nachweisbar. Daher ist schriftlich empfehlenswerter.

Ist eine Einwilligung wirklich erforderlich?
Ja – bei Gesundheitsdaten ist sie oft nötig, außer es besteht eine gesetzliche Grundlage.

Was geschieht, wenn Patient:innen verweigern?
Dann dürfen Sie die entsprechende Datenverarbeitung nicht durchführen – etwa Videoaufzeichnung oder Datenweitergabe.

Müssen Sie auf Widerruffähigkeit hinweisen?
Ja – sowohl schriftlich als auch mündlich, idealerweise im Einwilligungsformular.

9. Fazit – Ihre Checkliste

  • Eine Gültige Einwilligung nach Art. 7 DSGVO brauchen Sie für sensible Gesundheitsdaten.
  • Sie muss freiwillig, informiert, ausdrücklich, spezifisch und dokumentiert sein.
  • Schriftlich empfohlen, besonders bei Aufzeichnungen oder Datenweitergabe.
  • Der Widerruf muss jederzeit einfach möglich sein.
  • Videoaufzeichnungen und Datenübermittlungen benötigen jeweils eine eigene Einwilligung.
  • Mit klaren Formularen, verständlichen Erklärungen und sauberen Abläufen sind Sie optimal vorbereitet.

Wenn Sie bei der Erstellung rechtssicherer Einwilligungsformulare oder passenden Mustertexten Unterstützung wünschen – melden Sie sich gerne.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt

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