Von Andrea prinz auf Dienstag, 04. November 2025
Kategorie: Datenschutz

Verstärkter Schutz vor heimlichen Bildaufnahmen – Upskirting und Downblousing sind strafbar

In öffentlichen Räumen kommt es immer wieder zu heimlichen Bild- und Videoaufnahmen – etwa unter Röcken oder in Ausschnitte hinein. Diese Praktiken sind nicht nur moralisch bedenklich, sondern seit geltender Gesetzeslage auch strafbar. Betroffene Personen haben Rechte, Zeugen können helfen, und Verantwortliche müssen sich ihrer moralischen und rechtlichen Verpflichtung bewusst sein.

Was steckt hinter den Begriffen Upskirting und Downblousing?

Solche Aufnahmen erfolgen oft unbemerkt, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Rolltreppen, Cafés oder bei Wartezeiten. Viele Smartphones erlauben das Abschalten des Kamera-Klickgeräusches – das erschwert das Wahrnehmen der Tat durch Betroffene zusätzlich.

Gesetzliche Grundlagen und Rechtslage

Warum das Thema so wichtig ist

Handlungsempfehlungen für Betroffene und Beobachter

Wenn Sie eine solche Tat beobachten oder betroffen sind:


Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter Röcken oder in Ausschnitte – Upskirting und Downblousing – verletzt nicht nur die Intimsphäre, sondern ist seit der konkreten gesetzlichen Regelung als Straftat geahndet. Eine Kultur des Respekts und klare rechtliche Schutzmechanismen sind unerlässlich. Betroffene haben Rechte – und Zeugen eine wichtige Rolle. Gemeinsam lässt sich das Risiko solcher Übergriffe reduzieren.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Polizei