In öffentlichen Räumen kommt es immer wieder zu heimlichen Bild- und Videoaufnahmen – etwa unter Röcken oder in Ausschnitte hinein. Diese Praktiken sind nicht nur moralisch bedenklich, sondern seit geltender Gesetzeslage auch strafbar. Betroffene Personen haben Rechte, Zeugen können helfen, und Verantwortliche müssen sich ihrer moralischen und rechtlichen Verpflichtung bewusst sein.
Was steckt hinter den Begriffen Upskirting und Downblousing?Solche Aufnahmen erfolgen oft unbemerkt, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Rolltreppen, Cafés oder bei Wartezeiten. Viele Smartphones erlauben das Abschalten des Kamera-Klickgeräusches – das erschwert das Wahrnehmen der Tat durch Betroffene zusätzlich.
Gesetzliche Grundlagen und RechtslageWenn Sie eine solche Tat beobachten oder betroffen sind:
Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter Röcken oder in Ausschnitte – Upskirting und Downblousing – verletzt nicht nur die Intimsphäre, sondern ist seit der konkreten gesetzlichen Regelung als Straftat geahndet. Eine Kultur des Respekts und klare rechtliche Schutzmechanismen sind unerlässlich. Betroffene haben Rechte – und Zeugen eine wichtige Rolle. Gemeinsam lässt sich das Risiko solcher Übergriffe reduzieren.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.
Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!
Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.