Von Andrea prinz auf Mittwoch, 08. September 2021
Kategorie: Datenschutz

Vision des Datenschutzes

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist auch in Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und ist somit ein Recht aller Bürger der EU-Mitgliedsstaaten. 

Durch die Einführung der DSGVO hat die EU-Politik nun ein einheitliches Regelwerk zum Umgang mit den personenbezogenen Daten seiner EU-Bürger geschaffen. 

Der durch die DSGVO festlegte Datenschutzstandard gibt nun jedem EU-Bürger die gleiche Möglichkeit und Sicherheit sein Recht auf informelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu können.