Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist auch in Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und ist somit ein Recht aller Bürger der EU-Mitgliedsstaaten.
Durch die Einführung der DSGVO hat die EU-Politik nun ein einheitliches Regelwerk zum Umgang mit den personenbezogenen Daten seiner EU-Bürger geschaffen.
Der durch die DSGVO festlegte Datenschutzstandard gibt nun jedem EU-Bürger die gleiche Möglichkeit und Sicherheit sein Recht auf informelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu können.