Webhoster - Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen durch den BlnBDI

Der Berliner Datenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsverträge zwischen Webhostern in Berlin und deren Kund*innen. An dieser koordinierten Prüfung beteiligen sich auch die Datenschutzbehörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA). 

Viele Internetseiten oder Online-Shops werden über Webhoster betrieben. Hier werden personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt im Auftrag des Seitenbetreibers (Verantwortlicher), somit ist der Hoster ein sogenannter Auftragsverarbeiter. Die DSGVO beschreibt welche Rechten, Pflichten und Maßnahmen in dem, zwischen den Parteien, notwendigen AVV geregelt sein müssen. 

Aufgrund von regelmäßigen Datenschutzanfragen bei den Aufsichtsbehörden durch die Verantwortlichen, welche feststellten, dass ihr Webhoster nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht, wurde nun die o. g. Kontrolle gestartet. Bei den bisherigen Anfragen konnte sich der Eindruck bereits verfestigen, dass die Webhoster keine ausreichenden Nachweise zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen vorlegen konnten oder die Maßgaben des Datenschutzes einhalten. 

Der BlnBDI möchte die beiden Parteien unterstützen und hat hierfür eine Checkliste zur Verfügung gestellt. Mit dieser Checkliste gibt es jetzt einen Standard an welchen sich die Webhoster orientieren können. Diese sind natürlich auch für andere Bereiche anwendbar. 

Hier der Link zur Checkliste.

Nutzungshinweise zur Checkliste Prüfung AVV

Mit dieser Aktion möchten die Landesdatenschutzbehörden die IT-Dienstleister ermuntern die Standardverträge anzupassen und umzusetzen. Hohe Bußgelder können nicht nur für die Verantwortlichen sondern auch für die IT-Dienstleister verhängt werden. 

Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung des BlnDI

Eure Andrea 

von Datenschutz Prinz

Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz vom 2...
Alternativen zu Cloud-Dienst MS 365 an Schulen in ...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.