Auch das Finanzamt muss Auskunft geben
Bundesfinanzhof gibt Steuerpflichtigem Recht
Dem Verlangen eines Steuerpflichtigen, ihm Kopien der Verwaltungsakten zur Verfügung zu stellen, in denen personenbezogene Daten dokumentiert sind, die ihn betreffen, kam ein Finanzamt nicht nach. Auch das Finanzgericht sah für den Anspruch des Steuerpflichtigen keine Rechtsgrundlage.
Finanzamt doch zur Auskunft verpflichtet
Anders der Bundesfinanzhof. Dieser stellte fest, dass das Finanzamt den Steuerpflichtigen gegenüber laut Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung sehr wohl zur Auskunft zu den personenbezogenen Daten verpflichtet sei, die diese jeweils betreffen. In welcher Weise die Akten geführt, Dokumente gespeichert oder die Daten verarbeitet würden, sei dabei unerheblich. Der Anspruch auf Auskunft hängt auch nicht von der Art der Steuer ab, für die die Daten verarbeitet werden.
Kopien müssen nicht grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden
Allerdings ist dieser Anspruch auf die personenbezogenen Daten beschränkt, die den Steuerpflichtigen betreffen, sowie auf die Verarbeitung dieser Daten. Es besteht seitens der Steuerpflichtigen außerdem kein Anspruch darauf, dass einzelne Dokumente oder sogar ganze Akten – mit personenbezogenen Daten – in Form von Kopien zur Verfügung zu stellen sind. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen der Steuerpflichtige auf Kopien unter keinen Umständen verzichten kann, sind ihm diese zu übergeben. Was auch in elektronischer Form möglich ist.
Grenzen des Auskunftsanspruchs
Der Bundesfinanzhof hat auch die Grenzen des Anspruchs auf Auskunft aufgezeigt: Sind Auskunftsansprüche exzessiv oder unbegründet, darf die Finanzverwaltung diese entsprechend der Datenschutzgrundverordnung zurückweisen. Allerdings sind von der Verwaltung dann die näheren Umstände darzulegen. Sollten Steuerpflichtige Ziele verfolgen, die nicht Gegenstand der Datenschutzgrundverordnung sind, ist dies keine hinreichende Begründung zur Verweigerung der Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
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