Bürgerrechtler kritisieren Datentransfer an das BKA

Datenflut kann Unbescholtene in Misskredit bringen

Im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, wurde insbesondere eine mögliche Meldepflicht für strafrechtlich bedeutsame Informationen an das Bundeskriminalamt, kurz BKA, diskutiert. Die Umsetzung der Meldepflicht scheiterte jedoch, nachdem sich Twitter, TikTok, Google und Meta gerichtlich dagegen zur Wehr setzten. Doch nun rückt aufgrund von Artikel 18 des Digital Services Acts, kurz DSA oder – auf Deutsch – Digitale-Dienste-Gesetz, die Meldepflicht in der EU wieder in den Bereich des Möglichen. Dementsprechend müssten Social Media-Plattformen Nutzerdaten an das BKA übermitteln, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht, durch die die Sicherheit oder gar das Leben von Menschen gefährdet ist.

Gesellschaft für Freiheitsrechte fürchtet Beschneidung der Freiheit

Um die Vorgaben der EU national umzusetzen, hat die Bundesregierung im Digitale-Dienste-Gesetz wiederum das BKA als die für die Sammlung und Auswertung der Informationen zuständige Behörde benannt. Dagegen protestieren Bürgerrechtler: Der DSA habe nicht deutlich dargelegt, welch Art von Straftaten der Artikel umfasse, so die Gesellschaft für Freiheitsrechte, kurz GFF. Die Freiheitsrechtler fürchten, dass aufgrund der unklaren Lage große Mengen an Nutzerinformationen proaktiv an das BKA weitergeleitet würden. Die GFF sieht darüber hinaus das Risiko, dass sich daraus massive Eingriffe in die Freiheitsrechte ergeben, die auch zulasten unbescholtener Nutzer gehen würden. Damit einher gehe eine, so die GFF, neue Qualität der Überwachung. Zudem gelte Artikel 18 DSA – anders als NetzDG – nicht lediglich für den Social Media-Bereich, sondern für alle Hostingdienste.

BKA und Politiker rechnen mit großer Flut an Eingaben

Um die schon im Zusammenhang mit dem NetzDG erwarteten Datenmengen verarbeiten zu können, wurde eine zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, kurz ZMI, mit 200 Beamten eingerichtet. Statt der prognostizierten 250.000 Eingaben pro Jahr, aus denen sich 150.000 Strafverfahren entwickeln könnten, kam man – aufgrund der juristischen Einwände der Betreiber der Plattformen – bis August 2022 allerdings auf nur etwa 1.950 Meldungen, die von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingereicht wurden. Dass das BKA nun einen Mehrbedarf von 404 Stellen prognostiziert, zeigt nach Auffassung der GFF das Ausmaß der zu erwartenden Meldungen, was die Bürgerrechtler zum Anlass nehmen, eine Einschränkung des Strafenkatalogs zu fordern.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz


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