Sobald Sie mit externen Dienstleistern arbeiten, kommt ein zentrales Thema ins Spiel:
der Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag oder AVV).
Viele Unternehmen haben zwar schon davon gehört, sind aber unsicher:
Die Realität zeigt:
Fehlende oder fehlerhafte AV-Verträge gehören zu den häufigsten DSGVO-Verstößen.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Ein AV-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen:
Er regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wichtig:
Der Dienstleister darf die Daten nur nach Ihren Anweisungen verarbeiten.
Ein AV-Vertrag ist immer dann erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet.
Typische BeispieleSie benötigen einen AV-Vertrag bei:
Kurz gesagt:
Immer wenn ein externer Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten hat.
Nicht jede Zusammenarbeit erfordert einen AV-Vertrag.
Beispiele ohne AV-VertragHier handelt es sich meist um eigenständige Verantwortliche, nicht um Auftragsverarbeiter.
Warum ist der AV-Vertrag so wichtig?Der AV-Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 28 DSGVO).
Er sorgt dafür, dass:
Ohne AV-Vertrag liegt ein DSGVO-Verstoß vor.
Welche Inhalte muss ein AV-Vertrag haben?Die DSGVO gibt klare Anforderungen vor.
Ein AV-Vertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten:
1. Gegenstand und Dauer der VerarbeitungSie behalten die Kontrolle.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)Der Dienstleister muss darlegen, wie er Daten schützt:
Darf der Dienstleister weitere Subunternehmer einsetzen?
8. KontrollrechteSie müssen prüfen können, ob der Dienstleister die Vorgaben einhält.
9. UnterstützungspflichtenDer Dienstleister muss Sie unterstützen, z. B. bei:
Nach Vertragsende müssen Daten gelöscht oder zurückgegeben werden.
Viele Unternehmen machen bei AV-Verträgen ähnliche Fehler:
1. Kein AV-Vertrag vorhandenEin sehr häufiger und kritischer Fehler.
2. Standardverträge ungeprüft übernehmenViele Anbieter stellen Vorlagen bereit – diese werden oft ungeprüft akzeptiert.
Problem: Inhalte sind nicht immer vollständig oder passend.
3. Falsche Einordnung der RolleEin Dienstleister wird als Auftragsverarbeiter behandelt, obwohl er eigenständig verantwortlich ist (oder umgekehrt).
4. Technische Maßnahmen nicht geprüftUnternehmen verlassen sich auf Angaben des Dienstleisters, ohne diese zu hinterfragen.
5. Keine regelmäßige AktualisierungVerträge werden einmal abgeschlossen – und dann nie wieder überprüft.
Wie setzen Sie AV-Verträge richtig um?Ein strukturierter Ansatz hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.
1. Überblick über Dienstleister erstellenListen Sie alle Anbieter auf, die Zugriff auf Daten haben.
2. Rolle prüfenIst der Dienstleister:
Nutzen Sie:
Achten Sie besonders auf:
Speichern Sie alle Verträge zentral und nachvollziehbar.
6. Regelmäßige ÜberprüfungÜberprüfen Sie:
Ein Unternehmen nutzt:
Alle drei Anbieter sind Auftragsverarbeiter.
Notwendig:
Fehlt einer dieser Punkte → Risiko eines Verstoßes.
Welche Folgen drohen ohne AV-Vertrag?Ein fehlender AV-Vertrag kann zu:
führen.
Aufsichtsbehörden prüfen diesen Punkt besonders häufig.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein zentrales Element des Datenschutzes in der Lieferkette.
Die wichtigsten Punkte:
Wenn Sie hier sauber arbeiten, vermeiden Sie einen der häufigsten DSGVO-Fehler.
Sie möchten Ihre AV-Verträge prüfen oder neu erstellen?
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung und prüfen Ihre Dienstleister.
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