Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen akkreditiert erste deutsche Überwachungsstelle nach Art. 41 DSGVO


Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat als erste deutsche Aufsichtsbehörde eine Überwachungsstelle für Verhaltensregeln gemäß Art. 41 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) akkreditiert. Dies betrifft die Überwachung der Verhaltensregeln des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." für Prüf- und Löschfristen personenbezogener Daten.

Solche Verhaltensregeln, auch „Codes of Conduct" (CoCs) genannt, hat sich der Verein bereits zum In-Kraft-Treten der DSGVO am 25.05.2018 von der Behörde genehmigen lassen. Darin festgehalten sind die von der Kontrollstelle zu erfüllenden Aufgaben und einzuhaltenden Pflichten. Der Verband verpflichtet sich in diesen CoCs außerdem, für die Überwachung der Einhaltung eine von der Aufsichtsbehörde zu akkreditierende Stelle zu benennen. Diese Stelle wurde nun zum 07.07.2022 von der Datenschutzbehörde in NRW akkreditiert: Es handelt sich dabei um die Firma TIGGES DCO GmbH aus Düsseldorf. Damit ist die erste Überwachungsstelle in Deutschland nun nach den Vorgaben aus Art. 41 DSGVO akkreditiert.

Die Überwachungstätigkeit der Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien sieht primär eine Anlaufstelle für Betroffene in Form eines Online-Beschwerdeportals für VerbraucherInnen vor. Dort können sich Betroffene über die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit den Prüf- und Löschfristen, wie sie in den Verhaltensregeln der Auskunfteien festgelegt wurden, beschweren.

Zur Mitteilung des LDI NRW: https://www.ldi.nrw.de/ldi-nrw-akkreditiert-erste-ueberwachungsstelle-fuer-verhaltensregeln

Zu den Verhaltensregeln sowie deren Genehmigung des „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.": https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct

Eure Alena vom Datenschutz-Prinz-Team

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