Datenschutzinformation zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Diesen Monat hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (kurz DSK) einen Beschluss zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impflicht veröffentlicht.

Die DSK bezieht in Ihrem Beschluss u.a. zu folgenden Themen aus datenschutzrechtlicher Sicht Stellung:

  • Datenschutzkonformer Umgang mit dem Nachweis
  • Meldepflicht der Pflegeeinrichtungen über den prozentualen Anteil geimpfter Personen
    (Impfquoten) an das Robert-Koch-Institut (RKI)
  • Löschzeitpunkt der Daten
Den Link zur dem vollständigen Beschluss der Datenschutzkonferenz finden Sie hier:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/2022_13_04_beschluss_DSK_20a_IfSG.pdf


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. 

Wir freuen uns wenn Sie uns kontaktieren. 

Ihre Andrea vom Datenschutz Prinz Team

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