Der Datenschutzkoordinator

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz kennen nur den Datenschutzbeauftragten, nicht aber den Begriff des Datenschutzkoordinators. Dennoch kann es in der unternehmerischen Praxis sinnvoll sein, eine solche Stelle einzurichten. So können Datenschutzkoordinatoren sowohl den Datenschutzbeauftragten als auch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Werden externe Datenschutzbeauftragte eingesetzt, können Datenschutzkoordinatoren wichtige Schnittstellenfunktionen übernehmen. Ihre Aufgaben können sie am besten erfüllen, wenn sie sowohl im Bereich des Datenschutzes als auch in Bezug auf Strukturen und Prozesse im Unternehmen gute Kenntnisse haben.

Anforderungen in der Praxis

Es ist in der alltäglichen Arbeit sehr hilfreich, wenn die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Datenschutzbeauftragen und -koordinatoren eindeutig voneinander abgegrenzt sind. Dabei ist immer zu beachten, dass die Stellung der Datenschutzkoordinatoren vom Gesetzgeber nicht wie die des Datenschutzbeauftragten mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. So ist der Datenschutzkoordinator durchaus Weisungen unterworfen. Auch genießt er aufgrund seiner Position keinen Kündigungsschutz.

Die Aufgaben von Datenschutzkoordinatoren

Die Bandbreite der Aufgaben, die von Datenschutzkoordinatoren übernommen werden können, ist groß und hängt stark von den Gegebenheiten im Unternehmen ab:

  • Datenschutzkoordinatoren unterstützen die Datenschutzbeauftragten und die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Der Umfang ihrer Aufgaben hängt auch von der Größe des Unternehmens ab.
  • Sie holen in den verschiedenen Abteilungen des Unternehmens Informationen ein,
  • sind fachkundige Ansprechpartner in überschaubaren Fragen des Datenschutzes,
  • bereiten Dokumente rund um den Datenschutz vor, aktualisieren, pflegen und verwalten diese Dokumente und
  • übernehmen beispielsweise auch Aufgaben im Bereich der Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Außerdem kümmern sie sich um einfache Prozesse wie beispielsweise Werbewidersprüche und
  • erstellen Berichte für den Datenschutzbeauftragten.
  • Zudem können ihnen projektbezogene Aufgaben übertragen werden.


Ist ein Datenschutzkoordinator in Ihrem Fall hilfreich?

Wenn Sie überlegen, ob die Stelle eines Datenschutzkoordinators in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist, können Sie dieses Thema gern mit uns diskutieren und auch planen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 09122 6937302 oder auf Ihre Nachricht.

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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