Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz kennen nur den Datenschutzbeauftragten, nicht aber den Begriff des Datenschutzkoordinators. Dennoch kann es in der unternehmerischen Praxis sinnvoll sein, eine solche Stelle einzurichten. So können Datenschutzkoordinatoren sowohl den Datenschutzbeauftragten als auch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Werden externe Datenschutzbeauftragte eingesetzt, können Datenschutzkoordinatoren wichtige Schnittstellenfunktionen übernehmen. Ihre Aufgaben können sie am besten erfüllen, wenn sie sowohl im Bereich des Datenschutzes als auch in Bezug auf Strukturen und Prozesse im Unternehmen gute Kenntnisse haben.
Anforderungen in der Praxis
Es ist in der alltäglichen Arbeit sehr hilfreich, wenn die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Datenschutzbeauftragen und -koordinatoren eindeutig voneinander abgegrenzt sind. Dabei ist immer zu beachten, dass die Stellung der Datenschutzkoordinatoren vom Gesetzgeber nicht wie die des Datenschutzbeauftragten mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. So ist der Datenschutzkoordinator durchaus Weisungen unterworfen. Auch genießt er aufgrund seiner Position keinen Kündigungsschutz.
Die Aufgaben von Datenschutzkoordinatoren
Die Bandbreite der Aufgaben, die von Datenschutzkoordinatoren übernommen werden können, ist groß und hängt stark von den Gegebenheiten im Unternehmen ab:
Ist ein Datenschutzkoordinator in Ihrem Fall hilfreich?
Wenn Sie überlegen, ob die Stelle eines Datenschutzkoordinators in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist, können Sie dieses Thema gern mit uns diskutieren und auch planen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 09122 6937302 oder auf Ihre Nachricht.
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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