Drohneneinsatz in der Immobilienvermarktung: Was Makler*innen beachten müssen

Der Einsatz von Drohnen wird in der Immobilienbranche zunehmend beliebt, birgt aber erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, mahnt zur Vorsicht, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Nachbar*innen.

Kernprobleme beim Drohneneinsatz
  1. Überfliegen von Nachbargrundstücken:
    Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nachbar*innen dürfen Grundstücke oder Personen nicht abgelichtet werden.
  2. Personenbezogene Daten:
    Werden Personen oder identifizierbare Merkmale wie Fahrzeuge aufgenommen, greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  3. Strafrechtliche Risiken:
    • Aufnahmen des privaten Lebensbereichs, z. B. von Gärten, können strafrechtlich relevant sein.
    • Die Aufzeichnung von Gesprächen verletzt die Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB).

Anforderungen gemäß Luftverkehrs- und Datenschutzrecht Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
  • Die Nutzung von Drohnen erfordert eine Zustimmung der überflogenen Grundstückseigentümer*innen.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
  • Einwilligung einholen: Vor der Aufnahme müssen die Betroffenen informiert und ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden.
  • Informationspflicht: Makler*innen müssen offenlegen, wer die Daten verarbeitet und wofür sie verwendet werden.
  • Abwägung der Interessen: Das Vermarktungsinteresse muss hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen, wenn alternative Darstellungsmittel verfügbar sind (z. B. Lagepläne, 3D-Innenaufnahmen).

Handlungsempfehlungen für Makler*innen
  1. Einwilligung einholen:
    Holen Sie schriftliche Zustimmungen der Nachbar*innen ein, bevor Sie Drohnenflüge planen.
  2. Alternativen nutzen:
    Verwenden Sie statt Drohnenaufnahmen alternative Darstellungen wie Lagepläne oder innerhäusige 3D-Aufnahmen.
  3. Einsatz von Drohnen vermeiden:
    Vermeiden Sie Drohnenflüge in Bereichen mit hoher Privatsphäre, wie Gärten oder Terrassen.
  4. Datenschutz beachten:
    • Informieren Sie Betroffene gemäß Art. 13 DSGVO über die Datenverarbeitung.
    • Speichern Sie Aufnahmen nur, wenn dies notwendig und datenschutzrechtlich zulässig ist.
    • Löschen Sie unzulässige oder unnötige Daten unverzüglich.
  5. Rechtliche Beratung:
    Ziehen Sie bei Unsicherheiten juristische Expertise hinzu, insbesondere für die Interessenabwägung oder bei komplexen Nachbarschaftssituationen.
  6. Schulung und Sensibilisierung:
    Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Drohnen und den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Einsatz von Drohnen in der Immobilienvermarktung erfordert sorgfältige Planung und eine strenge Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Maklerinnen sollten sich bewusst sein, dass Alternativen wie 3D-Innenaufnahmen oft datenschutzfreundlicher und rechtlich unproblematischer sind. Umsicht und Rücksichtnahme sind entscheidend, um Konflikte mit Nachbarinnen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Hinweis: Eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz bietet weiterführende Informationen zur Nutzung von Drohnen durch nicht-öffentliche Stellen. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz


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