Der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) hat eine offizielle Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Darin macht er klare Aussagen darüber, wie KI künftig reguliert und welchen Anforderungen sie genügen sollte – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Rechte der Betroffenen.
Worum geht's in der Stellungnahme? - Der BvD fordert, dass KI-Systeme transparent und erklärbar sein müssen. Wenn KI Entscheidungen trifft oder Empfehlungen gibt, sollten die betroffenen Menschen verstehen können, wie und warum diese Entscheidungen zustande gekommen sind.
- KI darf nicht in unverhältnismäßiger Weise in die Privatsphäre eingreifen. Daten, die zur KI-Funktion nötig sind, müssen auf das Minimum beschränkt werden.
- Der Ausschuss betont, dass Datenschutzprinzipien wie Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung auch bei KI gelten müssen – und zwar strikt.
- Zudem soll der Einsatz von KI regelmäßig überwacht, bewertet und angepasst werden. Selbstlernende Systeme brauchen deshalb Kontrollen.
- Es wird gefordert, dass Betroffene Rechte haben: Auskunft über die Nutzung ihrer Daten, Korrektur unsachgemäßer Entscheidungen durch KI und Widerspruchsmöglichkeiten.
- Der BvD weist darauf hin, dass Verantwortliche klar benannt sein müssen – also wer letztlich für eine KI-Anwendung haftet und kontrolliert.
- Schließlich soll es verbindliche Standards, Normen und Prüfpflichten geben, damit KI-Systeme sicher, zuverlässig und vertrauenswürdig sind.
Warum ist das wichtig?
- KI wird immer mehr eingesetzt – in Behörden, Unternehmen, Gesundheitswesen, Verkehrssteuerung und vielen anderen Bereichen.
- Ohne klare Regeln besteht die Gefahr, dass KI-Systeme Daten missbrauchen, Diskriminierung fördern oder Entscheidungen treffen, die Menschen benachteiligen.
- Die Stellungnahme zeigt, wie Datenschutz und Grundrechte in der KI-Ära geschützt werden können.
- Der BvD macht deutlich: Wer KI einsetzen will, darf nicht einfach Daten sammeln und Entscheidungen überlassen – es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Drei zentrale Forderungen - Erklärungspflicht – KI-Systeme müssen verständlich sein.
- Rechte für Betroffene – Auskunft, Korrektur, Widerspruch müssen möglich sein.
- Klare Verantwortlichkeit – Nur wer eindeutig haftet, sorgt für verlässliche KI-Lösungen.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: BVD