Handlungsleitfaden für Kommunen und Verwaltungen zur Auskunftserteilung nach Artikel 15 DSGVO

Der Handlungsleitfaden für Kommunen und Verwaltungen zur Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO, der auf den EDSA-Leitlinien 01/2022 und der aktuellen EuGH-Rechtsprechung basiert, bietet eine umfassende Anleitung, wie öffentliche Stellen den Auskunftsanspruch betroffener Personen korrekt umsetzen können. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

1. Regelungen im Vorfeld der Auskunft

- Versendung einer Eingangsbestätigung: Sobald ein Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO eingeht, sollte eine Eingangsbestätigung an den Antragsteller gesendet werden.

- Fristenprüfung: Die Antragsbearbeitung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat erfolgen. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden.

2. Klärung der Identität und Berechtigung des Antragstellers

- Erfordernis und Grundsätze: Die Identität des Antragstellers muss eindeutig festgestellt werden, um unberechtigten Zugang zu personenbezogenen Daten zu verhindern.

- Identitätsfeststellung: In der Regel wird dies durch Vorlage eines Ausweisdokuments oder einer Kopie erreicht.

3. Prüfung und Umfang der Auskunftspflicht

- Zuständigkeit: Es muss geklärt werden, ob die betreffende Behörde zuständig ist und ob der Antragsteller antragsberechtigt ist.

- Gegenstand und Umfang des Anspruchs: Der Anspruch auf Auskunft erstreckt sich auf alle verarbeiteten personenbezogenen Daten des Antragstellers. Es müssen jedoch auch zeitliche Grenzen beachtet werden, insbesondere in Bezug auf die Speicherung der Daten.

4. Prüfung von Ausnahmen oder Einschränkungen

- Missbräuchlichkeit des Antrags: Es kann geprüft werden, ob der Antrag missbräuchlich ist. Wenn dies der Fall ist, können gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO Maßnahmen ergriffen werden.

- Betroffenheit Dritter: Wenn durch die Auskunftserteilung Rechte Dritter betroffen wären, ist eine Abwägung erforderlich, ob und wie die Auskunft erteilt werden kann.

5. Form der Auskunftserteilung

- Die Auskunft muss in einer klaren und verständlichen Form erfolgen, meist schriftlich oder elektronisch.

6. Rechtsbehelf gegen die Versagung einer Auskunft

- Falls die Auskunft verweigert wird, muss der Antragsteller über die Gründe und seine Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert werden.

Ziel des Handlungsleitfadens

Dieser Leitfaden soll sicherstellen, dass öffentliche Stellen in Sachsen (und potenziell in ganz Deutschland) die Auskunftsrechte gemäß DSGVO ordnungsgemäß umsetzen und sich an die neuesten rechtlichen Entwicklungen halten. Der Leitfaden wird bei neuen Entwicklungen oder Gerichtsurteilen aktualisiert.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle:

Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Handlungsleitfaden für Kommunen und Verwaltung


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