Werbung für die Gäste – erlaubt oder verboten?
Das Hotel ist gebucht, die Buchungsbestätigung liegt vor und schon kommt Werbung für einen Leihwagen oder die Stadtführung am Urlaubsort. Es kann einem schon auf die Nerven gehen, wenn das Hotel oder dessen Vertragspartner ihre Leistungen anpreisen, nachdem man seine E-Mail-Adresse während der Buchung der Unterkunft angegeben hat. Oder wenn man nach der Abreise gleich per E-Mail gefragt wird, ob man denn zufrieden war – was übrigens auch als Werbung eingestuft werden kann. Zu Recht fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher, ob das überhaupt erlaubt ist.
Was sind Werbe-E-Mails?
Neben den Bestimmungen des Datenschutzes spielt hier auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, eine wichtige Rolle. Denn werblich ist eine E-Mail, wenn sie die Empfängerin oder den Empfänger dazu bringen soll, eine Leistung zu buchen oder ein Produkt zu kaufen. Man kann auch einfach zusammenfassen, dass jede Nachricht, die der Förderung des Absatzes dient, als Werbung anzusehen ist.
Ausdrückliche Einwilligung erforderlich
Es ist verständlich, wenn Hotels damit liebäugeln, die Daten ihrer Gäste auch für eine Umfrage zu deren Zufriedenheit oder für den Versand eines Newsletters verwenden möchten. Erlaubt ist dies allerdings nur, wenn die Gäste zu genau diesen Zwecken auch ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Denn wer ein Zimmer bucht, sollte getrost davon ausgehen können, dass seine Daten nur zur Vertragserfüllung, nicht aber für Werbezwecke verwandt werden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn zwischen dem Gast und dem Hotelier ein Vertragsverhältnis bestand und der Hotelier für ähnliche Leistungen wie die bereits erbrachte wirbt.
Nicht eigenmächtig Namen angeben
Die Regelungen des Datenschutzes sind auch zu bewerten, wenn Bewertungsportale genutzt werden. Dabei soll es des Öfteren passieren, dass die richtigen Namen der Gäste im Internet erscheinen, obwohl die Gäste diese bei der Bewertung nicht preisgegeben haben. Es ist sehr wichtig, dass die Hoteliers es in solchen Fällen bei Pseudonymen oder anonymen Bewertungen belassen und die Namen nicht eigenmächtig angeben.
Noch Fragen zur Werbung für Hotelgäste?
Dann wählen Sie gern die Telefonnummer 09122 6937302 und stellen Sie uns Ihre Fragen. Selbstverständlich können Sie auch mit Ihrer persönlichen Nachricht Kontakt zu uns aufnehmen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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