Neue Regeln für Wirtschaftsauskunfteien

Gültig seit 1. Oktober 2024

Im Mai 2024 genehmigte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz HBDI, erneuerte Verhaltensregeln für den Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien". Dieser Verband musste seine Verhaltensregeln überarbeiten – nach inzwischen 6 Jahren. Der Grund dafür war die Beanstandung der Regeln durch den HBDI im Oktober 2023. Das Problem war, dass diese Regeln verschiedenen Beschlüssen, die von der DSK, also der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, sowie von dem Europäischen Datenschutzausschuss in dieser Zeit gefasst worden waren, nicht gerecht wurde. Insbesondere mussten die Neuregelungen auch dem Urteil des EuGH, also des Europäischen Gerichtshofs, entsprechen, das am 7.12.2023 gefällt wurde. Mit diesem Urteil wurden bisherige Regelungen als rechtswidrig klassifiziert.

Anforderungen der DSGVO konkretisiert

Bei den aktualisierten Verhaltensregeln geht es um Speicher- und Prüffristen von personenbezogenen Daten, die von den Wirtschaftsauskunfteien rechtmäßig gespeichert werden. Regelungen der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung, wurden allerdings nicht ersetzt. Vielmehr wurden Anforderungen ausformuliert, die aus der DSGVO abgeleitet werden. So gibt es keine neuen Regelungen zur rechtmäßigen Speicherung von bestimmten Daten, zu Betroffenen-Rechten oder zu den Befugnissen von Aufsichtsbehörden.

Verbesserungen für den Datenschutz

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betonte, dass Optimierungen erreicht wurden. Die neuen Verhaltensregeln schränken die Speicherung von Vertragsdaten ein: Künftig dürfen nur noch Daten aus Verträgen nach dem Kreditwesengesetz, etwa Infos zu störungsfreien Kreditkarten- und Girokontenverträgen gespeichert werden. Präzisiert werden die neuen Regeln mithilfe eines Glossars und durch den Bezug zu Rechtsvorschriften, die beispielsweise Zweckbindung und -bestimmung genauer definieren. Zum Beispiel werden Anfang und Ende von Speicherfristen genauer bestimmt. Geldwäsche- und Anschriftendaten dürfen zudem für ein Kreditscoring nicht mehr gespeichert werden.

Drei neue Verhaltensregeln

Fünf Verbände, die sowohl Verbraucher als auch die Kreditwirtschaft vertreten, nahmen Stellung, zudem waren auch Aufsichtsbehörden aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beteiligt. Vor der Genehmigung der neuen Regeln informierte der HBDI auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten. Diese stimmte im Mai 2024 der Absicht des HBDI zu, die Verhaltensregeln zu genehmigen: Zwei neue Verhaltensregeln gelten seit dem 1. Oktober 2024, eine dritte gilt ab 1. Januar 2025.

Mehr zum Thema Datenschutz und Wirtschaftsauskunfteien

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