Viele Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gehen zunächst davon aus, dass es sich um ein klassisches IT-Training handelt – doch das ist ein Irrtum. Die Schulung für Leitungspersonen nach NIS-2 ist strategisch, nicht technisch. Sie soll sicherstellen, dass Entscheidungsträger die Risiken, Pflichten und Abläufe verstehen, die mit Cybersicherheit verbunden sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt in seiner Schulungsunterlage drei große Themenblöcke:
Diese Struktur ist praxiserprobt – und bildet den roten Faden für jede gute NIS-2-Schulung.
1. Vorbereitende Inhalte – das FundamentIm ersten Schritt geht es darum, die Grundlagen und den rechtlichen Rahmen zu verstehen. Ohne dieses Fundament bleiben alle weiteren Themen abstrakt. Die vorbereitenden Inhalte beantworten Fragen wie:
Diese Themen schaffen das notwendige Bewusstsein: Cybersicherheit ist nicht nur Technik, sondern Teil der unternehmerischen Verantwortung.
Ein häufiges Ziel dieser Phase ist, dass Führungskräfte verstehen:
„Wenn etwas passiert, sind nicht nur IT-Systeme betroffen, sondern auch Geschäftsprozesse, Reputation und rechtliche Haftung."
Vorbereitende Inhalte vermitteln also nicht das „Wie", sondern das „Warum" – und genau das sorgt später für Akzeptanz und Engagement im Management.
2. Kerninhalte – das Herzstück jeder SchulungHier liegt der Fokus auf den konkreten Steuerungsaufgaben der Geschäftsleitung. Die Teilnehmenden sollen lernen, wie sie Risiken erkennen, bewerten und geeignete Maßnahmen steuern.
Kerninhalte sind z. B.:
Die Schulung konzentriert sich hier auf Führungsperspektiven, nicht auf technische Details. Es geht also um Entscheidungen wie:
Das Ziel ist, dass Geschäftsleitungen angemessene Sicherheitsstrategien bewerten und priorisieren können, statt sich auf Bauchgefühl zu verlassen.
3. Ergänzende Inhalte – der PraxisbezugHier wird die Theorie mit Leben gefüllt. Ergänzende Inhalte sind besonders wertvoll, um das Gelernte zu festigen. Dazu gehören z. B.:
Diese Ergänzungen helfen, Wissen zu verankern und zeigen, dass Cybersicherheit kein abstraktes Compliance-Thema, sondern operative Realität ist.
Wie Schulungsinhalte vermittelt werden solltenDamit Wissen bei der Geschäftsleitung ankommt, muss die Schulung praxisnah, verständlich und relevant sein. Gute Anbieter vermeiden Fachjargon und setzen auf klare Sprache.
Ein bewährter Ansatz ist das „3-Schritt-Prinzip":
Beispiel: Eine Fallstudie zeigt, wie ein Cyberangriff ein Krankenhaus lahmlegt. Anschließend bespricht die Gruppe, welche Entscheidungen die Geschäftsleitung treffen muss – etwa zur Kommunikation, Krisenorganisation und Meldung an Behörden.
So wird aus Theorie handlungsrelevantes Wissen.
Warum die Schulungsinhalte individuell angepasst werden müssenDie NIS-2-Richtlinie betrifft viele Branchen – und jede hat andere Risiken. Ein Energieversorger hat andere Prioritäten als ein Logistikunternehmen oder eine Kommune.
Deshalb fordert das BSI ausdrücklich, dass Schulungsinhalte „angemessen, aktuell und sektorspezifisch" sein müssen.
Das bedeutet konkret:
Eine „Einheitslösung" reicht also nicht. Jede Geschäftsleitung sollte prüfen, ob die eigene Schulung wirklich zu ihrem Umfeld passt.
Inhalte mit Wirkung statt PflichtprogrammEine gute NIS-2-Schulung ist kein Häkchen in der Compliance-Liste, sondern ein strategisches Werkzeug.
Die besten Schulungen zeichnen sich durch drei Dinge aus:
Wer diese Punkte berücksichtigt, macht aus einer gesetzlichen Pflicht eine Investition in Führungskompetenz und Unternehmenssicherheit.
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