Die Pflicht zur Teilnahme an NIS-2-Schulungen ist eindeutig geregelt. Doch in der Praxis zählt nicht nur die Teilnahme selbst, sondern auch der Nachweis darüber. Denn: Wenn es zu einer Prüfung, einem Vorfall oder gar einer Haftungsfrage kommt, gilt der Grundsatz:
„Was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden."
Deshalb gehört eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation der Schulung zu den wichtigsten Compliance-Aufgaben für Geschäftsleitungen – und sie ist zugleich ein entscheidender Baustein der Haftungsabsicherung.
Warum der Nachweis so wichtig istDie NIS-2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz legen ausdrücklich fest, dass Leitungsorgane für die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben verantwortlich sind. Das bedeutet:
Im schlimmsten Fall drohen persönliche Haftung, Bußgelder oder sogar Ausschluss von Leitungsfunktionen.
Ein dokumentierter Schulungsnachweis zeigt dagegen:
Die Geschäftsleitung hat ihre Pflicht erfüllt und aktiv für Compliance gesorgt.
Damit ein Schulungsnachweis anerkannt wird, sollte er bestimmte Mindestinformationen enthalten. Diese orientieren sich an den Empfehlungen des BSI und gängigen Auditstandards:
Diese Angaben ermöglichen eine nachvollziehbare Prüfung, ob und wann die Schulung stattgefunden hat – und ob sie inhaltlich den Anforderungen genügte.
Wo und wie wird der Nachweis abgelegt?Der Nachweis kann in unterschiedlichen Formaten gespeichert werden, solange er nachvollziehbar und langfristig abrufbar ist:
Wichtig:
Die Aufbewahrungsfrist sollte mindestens fünf Jahre betragen, da Prüfungen und Audits auch rückwirkend erfolgen können.
Der Nachweis wird in der Regel bei folgenden Gelegenheiten angefordert oder überprüft:
Tipp:
Eine regelmäßige interne Überprüfung (z. B. jährlich durch Compliance oder Datenschutzkoordination) stellt sicher, dass keine Nachweise fehlen und alles vollständig archiviert ist.
Gerade in größeren Organisationen lohnt es sich, den Prozess zu standardisieren. Das kann z. B. so aussehen:
Viele Unternehmen integrieren den Schulungsnachweis inzwischen in ihr internes ISMS (Informationssicherheits-Management-System) oder nutzen Tools, die automatisch Berichte für Audits generieren.
Was gilt bei Online-Schulungen?Online-Formate sind längst akzeptiert – sie müssen aber nachvollziehbar sein. Das heißt:
Tipp: Wenn möglich, sollte die Online-Schulung kurz mit einer digitalen Signatur bestätigt werden – das ist rechtssicher und spart Papier.
Dokumentation ist Teil der FührungsverantwortungDer Nachweis über eine NIS-2-Schulung ist mehr als eine Formalität. Er beweist, dass die Geschäftsleitung ihre Pflichten ernst nimmt, Wissen aufgebaut hat und rechtzeitig gehandelt hat.
Er ist damit nicht nur Schutz vor Bußgeldern, sondern auch ein Zeichen guter Unternehmensführung.
Wer die Schulungspflicht erfüllt, aber den Nachweis vergisst, riskiert dieselben Folgen wie jemand, der gar nicht teilgenommen hat.
Deshalb sollte der Nachweis fester Bestandteil jedes Compliance-Workflows sein – so selbstverständlich wie ein Finanzbericht oder ein Datenschutzprotokoll.
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