Rechtliche Verantwortung liegt an der Spitze
Viele Geschäftsführer und Vorstände unterschätzen, wie direkt sie persönlich für Datenschutzverstöße verantwortlich gemacht werden können. Die DSGVO sieht klare Pflichten vor – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Unternehmensleitung. Wer Datenschutz vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Schadensersatzklagen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Was Geschäftsführung und Leitung beachten müssen
Verantwortung heißt: aktiv handeln
Sich auf Unwissenheit zu berufen, schützt nicht vor Strafen. Im Gegenteil: Die DSGVO fordert nachweisbare Aktivitäten wie Schulungen, Dokumentationen und Datenschutz-Folgeabschätzungen.
Typische Risiken für Geschäftsführer
Was im Ernstfall passiert
Kommt es zu einem Datenschutzvorfall, prüfen die Aufsichtsbehörden, ob die Unternehmensleitung ihren Pflichten nachgekommen ist. Fehlende Nachweise, mangelnde Sensibilisierung oder fahrlässiges Verhalten können zu persönlichen Konsequenzen führen – etwa:
Wie ein Datenschutzbeauftragter schützt
Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter hilft, Risiken zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Seine Aufgaben:
Best Practice für die Leitungsebene
Handlungsempfehlung für Führungskräfte
Datenschutz ist Chefsache – im wörtlichen Sinne. Geschäftsführung und Leitung tragen die Verantwortung und haften im Zweifel persönlich. Wer sich jedoch aktiv kümmert, Vorsorge trifft und mit einem Datenschutzbeauftragten zusammenarbeitet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das Unternehmen und seine Werte.
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