Rechtssicherheit für Geschäftsführung und Leitung – Wie Datenschutz Ihre Verantwortung absichert

Rechtliche Verantwortung liegt an der Spitze

Viele Geschäftsführer und Vorstände unterschätzen, wie direkt sie persönlich für Datenschutzverstöße verantwortlich gemacht werden können. Die DSGVO sieht klare Pflichten vor – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für die Unternehmensleitung. Wer Datenschutz vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Schadensersatzklagen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Was Geschäftsführung und Leitung beachten müssen

  • Sie sind für die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen verantwortlich
  • Sie müssen Strukturen schaffen, die Datenschutz ermöglichen
  • Sie müssen nachweisen können, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind
  • Sie dürfen Aufgaben delegieren, nicht aber die Gesamtverantwortung abgeben

Verantwortung heißt: aktiv handeln
Sich auf Unwissenheit zu berufen, schützt nicht vor Strafen. Im Gegenteil: Die DSGVO fordert nachweisbare Aktivitäten wie Schulungen, Dokumentationen und Datenschutz-Folgeabschätzungen.

Typische Risiken für Geschäftsführer

  • Keine oder veraltete Datenschutzerklärung auf der Website
  • Unzureichende Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten
  • Fehlende Verträge mit Auftragsverarbeitern
  • Keine oder mangelhafte Datenschutzschulungen
  • Datenpannen, die nicht oder zu spät gemeldet werden

Was im Ernstfall passiert
Kommt es zu einem Datenschutzvorfall, prüfen die Aufsichtsbehörden, ob die Unternehmensleitung ihren Pflichten nachgekommen ist. Fehlende Nachweise, mangelnde Sensibilisierung oder fahrlässiges Verhalten können zu persönlichen Konsequenzen führen – etwa:

  • Geldbußen für die Geschäftsleitung
  • Haftung gegenüber Geschädigten
  • Imageschäden und Vertrauensverlust

Wie ein Datenschutzbeauftragter schützt
Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter hilft, Risiken zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Seine Aufgaben:

  • Unterstützung beim Aufbau einer Datenschutzorganisation
  • Beratung zu gesetzlichen Pflichten
  • Erstellung der notwendigen Dokumentationen
  • Begleitung bei Datenschutz-Folgeabschätzungen
  • Ansprechpartner für Behörden und Betroffene

Best Practice für die Leitungsebene

  • Führen Sie regelmäßig Datenschutz-Audits durch
  • Lassen Sie sich als Geschäftsführung über Datenschutzmaßnahmen informieren
  • Machen Sie Datenschutz zum Top-Thema in Geschäftsleitungsrunden
  • Treffen Sie formale Beschlüsse zu Datenschutzstrategien
  • Fördern Sie eine Datenschutzkultur im Unternehmen

Handlungsempfehlung für Führungskräfte

  • Bestellen Sie frühzeitig einen Datenschutzbeauftragten
  • Lassen Sie sich jährlich schulen und über Neuerungen informieren
  • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen zum Datenschutz
  • Kontrollieren Sie stichprobenartig Umsetzungen in Fachabteilungen
  • Halten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise aktuell


Datenschutz ist Chefsache – im wörtlichen Sinne. Geschäftsführung und Leitung tragen die Verantwortung und haften im Zweifel persönlich. Wer sich jedoch aktiv kümmert, Vorsorge trifft und mit einem Datenschutzbeauftragten zusammenarbeitet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch das Unternehmen und seine Werte.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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