Viele Vereine fragen sich: Dürfen wir von ehrenamtlichen Trainerinnen oder Betreuerinnen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen? Die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW erklärt, warum das nicht einfach so möglich ist und welche Regeln gelten. Im Mai 2025 ließ sie dazu eine klare Stellungnahme veröffentlichen. Im Folgenden sprechen wir Schritt für Schritt darüber – leicht verständlich und relevant für Vereine und Ehrenamtliche.
Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?Ein erweitertes Führungszeugnis enthält mehr Informationen als ein normales Zeugnis. Es zeigt auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die im einfachen Zeugnis nicht auftauchen – etwa Erstverurteilungen für kleinere Delikte. Das dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn Betreuer ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufbauen könnten.
Welche Vereine dürfen es verlangen?Nicht jeder Verein darf automatisch verlangen, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Nur bestimmte Einrichtungen, genannt "freie Träger der Jugendhilfe", dürfen das. Diese Vereine erhalten Jugendhilfemittel und sind rechtlich verpflichtet, den Schutz von Minderjährigen sicherzustellen. In solchen Fällen besteht ein berechtigtes Interesse an einer Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. Diese Regel basiert auf dem Gesetz über den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Welche Personen sind betroffen?Betroffen sind alle hauptamtlich Beschäftigten eines Vereins, die Kinder oder Jugendliche betreuen. Außerdem sind auch neben- und ehrenamtliche Personen betroffen, wenn sie Aufgaben übernehmen, bei denen ein Kind beaufsichtigt, erzogen oder betreut wird und daher ein Vertrauensverhältnis besteht. Ob ein vergleichbarer Kontakt gegeben ist, hängt vom Einzelfall ab: Relevant ist zum Beispiel, ob große Altersunterschiede oder Machtverhältnisse bestehen.
Ab welchem Alter ist das möglich?Ein erweitertes Führungszeugnis kann ab dem 14. Lebensjahr verlangt werden – also ab der Strafmündigkeit. Allerdings gilt immer: Es muss notwendig und sinnvoll sein. Vereine dürfen nicht ohne Grund Einsicht verlangen. Eine Prüfung, ob eine solche Verpflichtung vorliegt, ist verpflichtend.
Regeln für den Datenschutz im Umgang mit dem ZeugnisAuch wenn ein Verein das Zeugnis einsehen darf, gelten strenge Datenschutzregeln:
Diese Regeln gelten für alle Daten, die aus dem erweiterten Führungszeugnis gewonnen wurden.
Warum ist das wichtig?Ein erweiterteres Führungszeugnis ist ein wichtiges Instrument, um Kinder und Jugendliche in Vereinen zu schützen. Aber seine Anwendung ist streng geregelt – nur bestimmte Vereine dürfen es verlangen, und nur unter klar definierten Voraussetzungen. Gleichzeitig gilt ein hohes Maß an Datenschutz: Daten dürfen nicht unnötig gespeichert oder weitergegeben werden und müssen zeitnah gelöscht werden.
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