Recruiting und Bewerberdaten
Datenschutz im Bewerbungsprozess immer wichtiger
Wer sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, gibt eine Vielzahl personenbezogener Daten an den potenziellen Arbeitgeber weiter. Diese oftmals auch besonders sensiblen Daten müssen zuverlässig geschützt werden. Gerade die vermehrte Nutzung der künstlichen Intelligenz – kurz KI – setzt hier hohe Maßstäbe. Darauf reagierte nun der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – kurz HmbBfDI – mit einem aktuellen Artikel, der die aktuellen Herausforderungen sowie die grundlegende Bedeutung des Schutzes von Bewerberdaten aufzeigt.
Aktuelle Rechtsprechung, Talentpools, Background-Checks
Der Artikel bietet einen fundierten Überblick über aktuelle Entwicklungen und berücksichtigt dabei auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – kurz EuGH – und deren Wirkung auf den Schutz der Beschäftigtendaten in Deutschland. Die Rechte von Bewerberinnen und Bewerbern auf den Schutz ihrer Daten, Aspekte der Speicherung von personenbezogenen Daten in sogenannten Talentpools und der Umgang mit Background-Checks werden besonders hervorgehoben.
Begriffe und Definitionen
Genau wie die Verständigung auf einheitliche Begriffe und Definitionen im Bewerbungsprozess – hier einige Beispiele:
- Talentpool
Online-Plattform beziehungsweise Datenbank, in der Profile von Bewerberinnen und Bewerbern gespeichert werden, die für die Besetzung einer Stelle geeignet sein könnten.
- Background-Checks
Screening von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Angaben durch mögliche Arbeitgeber beispielsweise mithilfe von Internetrecherchen überprüft werden.
- Recruiting
Aktivitäten zur Vermittlung oder Beschaffung von Personal
Künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess
Auch der Einsatz der künstlichen Intelligenz wird in dem Artikel betrachtet. Im Mittelpunkt stehen dabei sogenannte Lebenslaufparser, mit denen die Informationen aus Lebensläufen extrahiert und in standardisierte Formate gebracht werden können. Diese Lebenslaufparser können unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Ein anderes Feld sind Emotionsanalysen, mit denen die Gefühle analysiert werden, die in Texten zum Ausdruck kommen. Emotionsanalysen sind aber als nicht zulässig eingestuft.
Weitere Infos zum Umgang mit Bewerberdaten
Den Artikel "Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus" können Sie im Internet nachlesen. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, beantworten wir auch zu diesem Datenschutzthema sehr gern Ihre Fragen. Rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer 09122 6937302 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns in jedem Fall, Sie kennenzulernen.
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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