Verhaltensregeln für Notarinnen und Notare

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - kurz BfDI - hat heute erstmalig eine Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO erteilt.

Der Entwurf zu den Verhaltensregeln für Notarinnen und Notare wurde in der Generalversammlung der Bundesnotarkammer beschlossen und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit für den Genehmigungsprozess vorgelegt.

Ziel dieser Verhaltensregeln ist es, zum einen den Notarinnen und Notaren für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen ein Regelwerk an die Hand zu geben und so mehr Klarheit für die Praxis zu schaffen und zum anderen den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit zu geben, dass Ihre personenbezogenen Daten bundesweit durch Notarinnen und Notare auf einem einheitlichen und verbindlichen Schutzniveau verarbeitet werden.

Es bleibt abzuwarten, ob dies nun der Startschuss für die Vorlage und Abgabe weiterer Genehmigungen nach Art. 40 DSGVO ist.

Eure Sandra vom Datenschutz Prinz Team

Quellen:

https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Dokumente/Verhaltensregeln/Verhaltensregeln_node.html

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07_Verhaltensregeln-Notare.html 

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