Datenschutz auf Webseiten (4)
Die Risikoanalyse ist unverzichtbar
Das Datenschutzrecht legt fest, dass jegliche Datenverarbeitung grundsätzlich so dokumentiert werden muss, dass die Rechenschaftspflichten erfüllt werden. Eine wesentliche Pflicht ist dabei die Prüfung, mit welchen Risiken in Bezug auf Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu rechnen ist. Dies ist im Rahmen einer Risiko- oder Schwellwertanalyse zu dokumentieren – und zwar bevor die Verarbeitung beginnt.
Welche Informationen werden für diese Analyse benötigt?
Sämtliche Informationen, die in Folge 2: Informationspflichten richtig erfüllen und Folge 3: Auftragsverarbeitungen: Was muss bedacht werden? unserer Serie dargestellt werden, müssen vorliegen, um eine Risikoanalyse zu erstellen, die den Vorgaben des Datenschutzes genügt.
Wahrung der Rechte und Freiheiten der Betroffenen
Mit der Datenverarbeitung darf erst dann begonnen werden, wenn die Wahrung der Rechte der Betroffenen sowie von deren Freiheiten sichergestellt ist. Ohne Risikoanalyse ist dies nicht möglich. Es empfiehlt sich daher besonders in diesem sensiblen Bereich einen – internen oder externen – Datenschützer einzubeziehen.
Pflichten des Verantwortlichen
Die Verantwortlichen haben verschiedene Pflichten zu erfüllen, bevor sie Daten verarbeiten dürfen oder bevor sie Dritte mit der Verarbeitung von Daten beauftragen dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um die folgenden Pflichten:
- Informationspflichten des Verantwortlichen
- Rechenschaftspflichten
- Wahrung der Betroffenenrechte, wie sie die DSGVO vorgibt
Diesen Pflichten können die Verantwortlichen nur nachkommen, wenn alle in den vorangegangenen Folgen unserer Serie dargestellten Informationen vorliegen. Daher müssen diese Infos bereits vor der Verarbeitung der Daten vollständig dokumentiert sein.
Wir begleiten Sie gern!
Das Team von Datenschutz Prinz verfügt über das unverzichtbare Wissen und die Erfahrung, die nötig sind, um den gesamten Prozess der Datenverarbeitung auf einer Webseite datenschutzkonform abzubilden. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, beraten wir Sie sehr gern! Nehmen Sie mit Ihrem Anruf unter Telefon 09122 6937302 Kontakt zu uns auf oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir sind gern für Sie da!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Lesen Sie auch hier weiter:
- Folge 1: Externe Dienste und Tools korrekt einbinden
- Folge 2: Informationspflichten richtig erfüllen
- Folge 3: Auftragsverarbeitungen: Was muss bedacht werden?
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