900 Datenschutzhinweise
Bundesmeldestelle ist Anlaufstelle für Whistleblower
Wer meint, Missstände in einer Behörde oder einem Unternehmen entdeckt zu haben, kann dank des Hinweisgeberschutzgesetzes schon seit Juli 2023 die Bundesmeldestelle darüber informieren. 902 solcher Datenschutzhinweise gingen vom 30.04.23 bis 02.07.24 bei dieser Anlaufstelle für sogenannte Whistleblower ein. Dies teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz mit. Allerdings könne die Zahl noch eine Korrektur erfahren. Denn in einzelnen Fällen könne es dazu kommen, dass sich die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber erst einmal für eine Beratung entscheide, aber noch keine Meldung abgebe.
Hinweisgeberschutzgesetz soll vor Schikanen schützen
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02.07.23 in Kraft und soll Personen, die Hinweise auf Missstände geben, vor Schikanen oder gar Entlassungen schützen. Mit dem Gesetz wurde nun eine EU-Vorgabe umgesetzt. Es verpflichtet Unternehmen und Behörden, Anlaufstellen einzurichten, über die Meldungen über Korruptionsfälle, über Betrugsfälle sowie über Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzregeln abgegeben werden können.
Vorgabe für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten
Das Gesetz gilt für Unternehmen und Behörden, in denen über 50 Personen beschäftigt werden. Diese Organisationen müssen Wege schaffen, über die Hinweise auf solche Fälle angenommen und bearbeitet werden – und zwar vertraulich. Kommen sie der Vorgabe nicht nach, müssen sie mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten waren verpflichtet, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes schon bis zum 02.07.24 zu realisieren. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mussten die Regelungen bis Mitte Dezember 23 umsetzen. Mit der externen Meldestelle, die vom Bundesamt für Justiz eingerichtet wurde, haben Whistleblower die Wahl, ob sie Missstände extern oder intern melden wollen.
So werden Sie dem Hinweisgeberschutzgesetz gerecht
Sie möchten Ihr Unternehmen entsprechend den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes aufstellen? Dazu beraten wir Sie gern und umfassend, denn dieses Thema ist eines unserer erklärten Schwerpunktthemen. Rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 09122 6937302 an oder senden Sie uns Ihre persönliche Nachricht. Im persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gern, wie wir Sie wirkungsvoll unterstützen können.
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