Das alte Smartphone ist auch ein Datenschutzthema
Ein neues Firmenhandy wird ausgegeben, das alte Gerät landet in einer Schublade. Monate später wird aufgeräumt. Die Geräte werden verkauft, gespendet oder zum Recycling gegeben.
Was dabei schnell vergessen wird: Auf einem alten Smartphone können noch viele personenbezogene und vertrauliche Daten gespeichert sein.
Dazu gehören E-Mails, Kontakte, Fotos, Messenger-Nachrichten, Zugangsdaten, Dokumente oder Informationen aus Unternehmens-Apps.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass alte Handys nicht in den Hausmüll gehören. Funktionierende Geräte können weitergegeben oder verkauft werden. Defekte Geräte sollten über geeignete Sammelstellen dem Recycling zugeführt werden. Vorher müssen die gespeicherten Daten sicher gelöscht werden.
Für Unternehmen kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die Entsorgung eines Firmenhandys muss Teil des Datenschutz- und IT-Sicherheitsprozesses sein.
Warum alte Firmenhandys ein Sicherheitsrisiko sindEin Smartphone ist heute ein kleiner Computer.
Beschäftigte greifen damit auf E-Mails, Cloud-Dienste, Kundendaten, Kalender und interne Systeme zu. Häufig befinden sich auf dem Gerät auch Authentifizierungs-Apps oder gespeicherte Zugangsinformationen.
Ein einfaches Aussortieren reicht deshalb nicht.
Gerät ein nicht ausreichend gelöschtes Smartphone in fremde Hände, können Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten offengelegt werden.
Dabei sollte der Blick nicht nur auf den lokalen Speicher gerichtet werden. Auch SIM- und Speicherkarten sowie noch bestehende Zugänge zu Unternehmensdiensten müssen berücksichtigt werden.
Löschen bedeutet mehr als Dateien entfernenEin häufiger Fehler besteht darin, lediglich Fotos, Dokumente und Apps manuell zu löschen.
Für eine geregelte Geräteausmusterung sollte das Unternehmen einen festen Prozess vorgeben.
Vor der Weitergabe muss zunächst geprüft werden, ob benötigte Unternehmensdaten gesichert oder in andere Systeme übertragen wurden. Anschließend sollten Unternehmenszugänge entfernt und das Gerät nach den Vorgaben des Herstellers beziehungsweise des eingesetzten Mobile-Device-Managements zurückgesetzt werden.
Unternehmen sollten außerdem kontrollieren, ob das Gerät noch in einer zentralen Geräteverwaltung registriert ist und ob Zugangsberechtigungen weiterbestehen.
Erst danach sollte das Smartphone das Unternehmen verlassen.
Weiterverwenden ist besser als die SchubladeIst ein Smartphone technisch noch in Ordnung, muss es nicht automatisch entsorgt werden.
Es kann beispielsweise innerhalb des Unternehmens weiterverwendet, professionell aufbereitet, verkauft oder gespendet werden.
Auch aus Nachhaltigkeitssicht ist eine längere Nutzung sinnvoll. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, funktionsfähige Geräte möglichst lange zu nutzen. Defekte oder nicht mehr benötigte Geräte sollten nicht im Hausmüll landen, sondern geeigneten Sammel- und Recyclingstellen übergeben werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit und Datenschutz lassen sich gut miteinander verbinden – wenn die Prozesse stimmen.
Was Unternehmen jetzt tun solltenFür die Ausmusterung von Smartphones empfehlen wir einen verbindlichen Ablauf:
Wir empfehlen Unternehmen, die Geräteentsorgung in das bestehende Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept aufzunehmen.
Dazu gehört ein klarer Prozess vom Einkauf über die Nutzung bis zur Rückgabe und endgültigen Ausmusterung eines Geräts.
Datenschutz Prinz unterstützt dabei, Verantwortlichkeiten, Löschprozesse und Dokumentationen so zu gestalten, dass Datenschutz und IT-Sicherheit auch am Ende des Gerätelebenszyklus funktionieren.
Fazit: Erst löschen, dann weitergebenAlte Firmenhandys sind kein gewöhnlicher Elektroschrott. Sie können eine große Menge geschäftlicher und personenbezogener Informationen enthalten.
Deshalb gilt: Bevor ein Firmenhandy verkauft, gespendet oder recycelt wird, müssen Daten, Zugänge und Berechtigungen kontrolliert entfernt werden.
Ein dokumentierter Prozess schützt nicht nur personenbezogene Daten. Er verhindert auch, dass vertrauliche Unternehmensinformationen zusammen mit einem alten Smartphone das Unternehmen verlassen.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: Verbraucherzentrale
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