​Digitale Terminbuchung: Warum Filter und Nutzerführung rechtssicher gestaltet sein müssen

Ein Filter muss halten, was er verspricht

Digitale Plattformen sollen Prozesse einfacher machen. Nutzer wählen einige Kriterien aus und erwarten anschließend passende Ergebnisse.

Genau hier können für Unternehmen rechtliche Risiken entstehen.

Das Landgericht Berlin beschäftigte sich mit einer Filterfunktion der Terminplattform Doctolib. Gesetzlich Versicherte konnten auswählen, dass nur Termine für gesetzlich Versicherte angezeigt werden sollten. Trotzdem erschienen auch Angebote von Praxen, die ausschließlich Privatpatienten oder Selbstzahler behandelten.

Das Gericht bewertete diese Gestaltung als irreführend.

Für Unternehmen ist die Entscheidung auch außerhalb des Gesundheitswesens interessant. Sie zeigt: Digitale Filter, Suchfunktionen und Auswahlmöglichkeiten müssen das liefern, was Nutzer aufgrund ihrer Bezeichnung erwarten dürfen.

Was war das Problem bei der digitalen Terminbuchung?

Wer bei einer Plattform einen Filter aktiviert, verlässt sich auf dessen Wirkung.

Wählt ein Nutzer beispielsweise „nur Termine für gesetzlich Versicherte", erwartet er, dass unpassende Angebote aussortiert werden.

Genau das geschah offenbar nicht zuverlässig.

Teilweise erfuhren Nutzer erst später im Buchungsprozess, dass ein angezeigter Termin nur für Privatversicherte oder Selbstzahler vorgesehen war.

Nach der vom Gericht vertretenen Auffassung kam dieser Hinweis zu spät. Der Nutzer hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit einem eigentlich ungeeigneten Angebot beschäftigt.

Das Urteil betrifft vor allem das Wettbewerbsrecht. Trotzdem enthält es eine wichtige Botschaft für alle Unternehmen mit digitalen Angeboten:

Transparenz muss bereits bei der Nutzerführung beginnen.

Warum die Entscheidung für viele Unternehmen wichtig ist

Filter gibt es heute fast überall.

Online-Shops filtern nach Lieferbarkeit oder Preis. Vergleichsportale nach Leistungen. Bewerberportale nach Standorten. Softwarelösungen nach Funktionen. Buchungsplattformen nach Verfügbarkeit.

Unternehmen sollten deshalb nicht nur prüfen, ob ihre Angaben rechtlich korrekt formuliert sind.

Auch die technische Umsetzung muss stimmen.

Ein korrekt formulierter Hinweis am Ende eines Prozesses kann problematisch sein, wenn Nutzer vorher durch einen Filter oder eine Auswahl eine andere Erwartung erhalten.

In der Praxis bedeutet das: Recht, IT und Benutzerführung müssen zusammenpassen.

Auch Datenschutz beginnt bei transparenter Gestaltung

Die Entscheidung ist kein klassisches Datenschutzurteil. Trotzdem gibt es eine klare Verbindung zum Datenschutz.

Auch die DSGVO verlangt Transparenz.

Wenn Unternehmen digitale Prozesse entwickeln, sollten Nutzer verstehen können, was geschieht. Das betrifft nicht nur Filterergebnisse, sondern auch die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Werden bei einer Terminbuchung beispielsweise Gesundheitsdaten, Kontaktdaten oder Versicherungsinformationen verarbeitet, muss für den Nutzer nachvollziehbar sein, warum diese Angaben benötigt werden und wie sie verwendet werden.

Transparente Nutzerführung sollte deshalb nicht erst mit einer Datenschutzerklärung beginnen.

Sie gehört bereits in die Gestaltung des digitalen Prozesses.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Unternehmen mit Portalen, Apps oder digitalen Buchungssystemen sollten ihre Nutzerführung regelmäßig kontrollieren.

  1. Filter testen: Prüfen Sie, ob die angezeigten Ergebnisse tatsächlich den gewählten Kriterien entsprechen.
  2. Bezeichnungen kontrollieren: Formulieren Sie Filter und Auswahlmöglichkeiten eindeutig und verständlich.
  3. Hinweise früh anzeigen: Wichtige Einschränkungen sollten nicht erst unmittelbar vor Abschluss eines Vorgangs erscheinen.
  4. Datenschutz mitprüfen: Kontrollieren Sie gleichzeitig, welche personenbezogenen Daten im jeweiligen Schritt erhoben werden.
  5. IT und Recht verbinden: Datenschutz, Compliance, Marketing und Entwicklung sollten digitale Prozesse gemeinsam bewerten.
  6. Nutzerperspektive einnehmen: Testen Sie regelmäßig, welche Erwartungen ein durchschnittlicher Nutzer aufgrund der Gestaltung entwickeln könnte.

Wie Datenschutz Prinz unterstützen kann

Wir empfehlen Unternehmen, digitale Prozesse nicht nur anhand von Datenschutzerklärungen und Rechtstexten zu überprüfen.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Technik, Gestaltung, Informationen und tatsächlicher Datenverarbeitung.

Datenschutz Prinz unterstützt Unternehmen dabei, digitale Prozesse zu analysieren, Datenschutzanforderungen zu berücksichtigen und Schwachstellen in der Nutzerführung frühzeitig zu erkennen.


Die Entscheidung des LG Berlin zeigt: Ein digitaler Filter ist mehr als eine technische Komfortfunktion.

Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass die Auswahl auch tatsächlich umgesetzt wird.

Unternehmen sollten deshalb ihre digitalen Buchungs-, Such- und Auswahlprozesse regelmäßig prüfen.

Wer Transparenz verspricht, muss sie auch technisch umsetzen. Das gilt für Filterfunktionen genauso wie für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz


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