Ein Beschäftigter, der über 24 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hatte, forderte eine vollständige Datenkopie vom Arbeitgeber. Sein Ziel war, nachzuweisen, dass er über die Jahre rund 4.000 Überstunden angesammelt habe. Der Arbeitgeber reagierte und übergab viele Daten. Doch der Mitarbeiter war damit nicht zufrieden: Er meinte, viele E-Mails und andere Unterlagen fehlten, die er zur Überstundenbegründung brauchte – und verlangte dann Schadensersatz. Das zuständige Arbeitsgericht lehnte seinen Anspruch jedoch ab.
Die Begründung: Bei einer solch umfangreichen Datenmenge, wie sie nach Jahrzehnten Beschäftigung anfällt, müsse vom Betroffenen verlangt werden, dass er konkret benenne, welche Daten oder Informationen er genau wissen wolle. Eine unbegrenzte und unpräzisierte Forderung nach „allen Daten" sei unzumutbar und überschreite den Rahmen des Auskunftsanspruchs.
Warum ist diese Auskunft so kompliziert?Wenn jemand nach Artikel 15 DSGVO Auskunft verlangt, möchte er wissen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind, wofür sie genutzt werden und an wen sie weitergegeben wurden. Damit dieser Anspruch praktikabel bleibt, muss immer geprüft werden, welcher Aufwand für das Unternehmen oder die Behörde noch zumutbar ist.
Im genannten Fall war die Situation besonders aufwendig: Der Beschäftigte arbeitete fast ein Vierteljahrhundert im Betrieb. Dadurch gab es Unmengen an Daten – E-Mails, interne Dokumente, Schriftverkehr und Personalunterlagen. Eine lückenlose Herausgabe sämtlicher Informationen wäre organisatorisch kaum zu leisten gewesen. Außerdem fehlte eine klare Eingrenzung, welche Daten für den gewünschten Zweck – den Nachweis der Überstunden – wirklich relevant waren.
Was bedeutet „zumutbarer Aufwand" konkret?Für Verantwortliche bedeutet das, dass sie prüfen dürfen, ob eine vollständige Herausgabe aller gespeicherten Informationen im Verhältnis zum Aufwand steht. Der Betroffene hat dabei die Pflicht, sein Auskunftsbegehren so weit wie möglich zu konkretisieren.
Wichtige Punkte sind:
Der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO ist ein zentrales Recht für betroffene Personen. Er sorgt für Transparenz und stärkt das Vertrauen in die Datenverarbeitung. Gleichzeitig darf dieses Recht nicht zu einer unzumutbaren Belastung für Unternehmen oder Behörden werden.
Die Praxis zeigt: Nur wenn beide Seiten verantwortungsvoll handeln – also Betroffene ihr Anliegen konkretisieren und Verantwortliche transparent reagieren –, bleibt der Datenschutz handhabbar und fair für alle Beteiligten.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.
Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!
Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.