Bayerischer Landtag stimmt über Einsatz der Polizeisoftware VeRA von Palantir ab

Der bayerische Landtag entscheidet heute über die gesetzliche Grundlage für die Einführung der umstrittenen Polizeisoftware VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) von Palantir. Diese Software soll Ermittlern helfen, bei schweren Verbrechen schneller auf Daten aus verschiedenen Polizeisystemen zuzugreifen und Zusammenhänge zu erkennen.

VeRA: Effizienzsteigerung oder Datenschutzrisiko?

VeRA greift auf Daten zu, die die bayerische Polizei bereits erhoben hat. Allein im Vorgangsbearbeitungssystem IGVP waren Ende August 2022 rund 38,7 Millionen Personen erfasst, davon 60 Prozent Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen. VeRA soll diese Daten aus verschiedenen Quellen und Formaten zusammenführen und auswerten. Die Ermittler können die Ergebnisse in Graphen, Karten oder Tabellen darstellen lassen. Auch besonders geschützte Daten aus Überwachungsmaßnahmen können ausgewertet werden.

Kosten und Nutzen

Die Anschaffung der Software von Palantir kostete Bayern 5,4 Millionen Euro. Für den Betrieb werden jährlich 500.000 Euro veranschlagt. Ursprünglich wollte Bayern auch Kaufoptionen für andere Bundesländer sowie das Bundeskriminalamt und den Zoll verhandeln, doch das Bundesinnenministerium entschied sich stattdessen für die Entwicklung einer eigenen Softwarelösung namens P20.

Anwendungsbereich von VeRA

Laut bayerischem Landeskriminalamt soll VeRA nur bei schwerer und schwerster Kriminalität sowie zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Beispiele sind organisierter Drogenhandel, Terroranschläge und Sexualdelikte. Zunächst sollen rund 150 speziell geschulte Ermittler Zugriff erhalten, später soll dieser Kreis auf mehrere hundert Personen erweitert werden.

Kritik und Bedenken

Die Einführung von VeRA ist stark umstritten. Datenschützer befürchten unzulässige Verknüpfungen von Daten sowie die Speicherung von Informationen über Unverdächtige. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri fordert, bestimmte Datenauswertungen zu verbieten und die Speicherfristen zu verkürzen. Nach heftiger Kritik testet das Landeskriminalamt die Software seit dem 11. März nur noch mit pseudonymisierten Daten.

Verfassungsbeschwerden und Datenschutzbedenken

Auch Palantirs Software Hessendata, die bei der hessischen Polizei zum Einsatz kommt, steht wegen Datenschutzbedenken in der Kritik. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen.

Fazit: Ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Datenschutz

Der Einsatz der Polizeisoftware VeRA von Palantir ist ein Balanceakt zwischen erhöhter Effizienz bei der Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der Privatsphäre. Während einige die Software als notwendiges Werkzeug zur Verbrechensbekämpfung sehen, warnen andere vor den möglichen Datenschutzverletzungen und der Überwachung Unschuldiger. Die Entscheidung des bayerischen Landtags wird zeigen, wie diese Bedenken abgewogen werden.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz



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