Datenschutz ist für alle wichtig – auch am Arbeitsplatz. Arbeitgeber verarbeiten viele Daten von ihren Beschäftigten: Name, Adresse, Arbeitszeiten, Krankmeldungen, Leistungsdaten oder sogar Standortdaten. Aber: Nicht alles ist erlaubt. Deshalb will die Bundesregierung jetzt den Schutz dieser Daten deutlich verbessern – mit einem eigenen Gesetz und klaren Sofortmaßnahmen.
In diesem Beitrag erklären wir , was sich ändern soll, wen es betrifft und was Unternehmen sowie Beschäftigte jetzt wissen und beachten müssen.
1. Was ist Beschäftigtendatenschutz überhaupt?Beschäftigtendatenschutz meint den Schutz aller personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu gehören:
Ziel ist es, die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen zu schützen – und gleichzeitig Arbeitgebern die nötigen Informationen für ihre betriebliche Organisation zu ermöglichen.
2. Warum kommt jetzt ein neues Gesetz?Bisher gilt für den Beschäftigtendatenschutz vor allem § 26 im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Doch dieser Paragraf ist zu allgemein und lässt viele Fragen offen – vor allem bei neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Videoüberwachung oder automatisierter Leistungsbewertung. Die Bundesregierung will diese Lücken nun schließen – mit einem eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Dieses Gesetz ist Teil der Sofortmaßnahmen zur Modernisierung des Datenschutzes in Deutschland. Es soll schnell kommen und endlich klare, verlässliche Regeln für den Arbeitsplatz schaffen.
3. Was soll sich konkret ändern?Ein neues Gesetz soll speziell für den Umgang mit Daten von Beschäftigten gelten. Es soll regeln, wann und wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen – und wann nicht. Damit gibt es mehr Rechtssicherheit für alle Seiten.
b) Strengere Anforderungen bei DatenerhebungKünftig gilt: Arbeitgeber dürfen nur Daten erheben, wenn es wirklich nötig ist. Das heißt: Es muss einen konkreten Zweck geben – und die Maßnahme muss angemessen und verhältnismäßig sein. Eine „Vorratsdatenspeicherung" ist nicht erlaubt.
c) Klare Regeln für EinwilligungenWenn Beschäftigte in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, muss das freiwillig, informiert und verständlich geschehen. Besonders wichtig: Die Einwilligung darf nicht erzwungen oder zur Bedingung für den Arbeitsplatz gemacht werden. Es muss Alternativen geben, und ein Widerruf muss jederzeit möglich sein.
d) Einschränkungen bei ÜberwachungOb Videoüberwachung, GPS-Ortung oder andere Kontrollmaßnahmen: Dauerhafte Überwachung soll grundsätzlich verboten sein. Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei einem konkreten Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung – soll eine vorübergehende Überwachung erlaubt sein. Der Schutz der Privatsphäre steht im Mittelpunkt.
e) Regeln für den Einsatz von Künstlicher IntelligenzKI-Systeme kommen immer häufiger zum Einsatz – etwa zur Analyse von Arbeitsleistung oder bei der Personalplanung. Das neue Gesetz soll klar festlegen:
Ein zentraler Punkt: Daten, die ohne rechtliche Grundlage erhoben wurden, dürfen später nicht gegen die Beschäftigten verwendet werden – etwa bei Abmahnungen, Kündigungen oder Gerichtsverfahren. Das soll den Schutz vor Missbrauch deutlich stärken.
g) Stärkere Rolle für BetriebsräteAuch Betriebsräte sollen künftig mehr mitbestimmen können – vor allem bei der Auswahl und Abberufung von Datenschutzbeauftragten. Außerdem sollen sie früher in Datenschutzprozesse eingebunden werden. So wird die betriebliche Mitbestimmung gestärkt.
4. Wer ist betroffen?Das Gesetz soll für alle gelten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder standen – also nicht nur festangestellte Mitarbeitende, sondern auch:
Damit wird ein umfassender Schutz für alle Personen geschaffen, deren Daten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden.
5. Was bedeutet das für Unternehmen?Arbeitgeber müssen ihre Prozesse anpassen – und in vielen Fällen komplett überarbeiten. Die wichtigsten Punkte:
a) DatenschutzprüfungenVor jeder neuen Datenerhebung oder technischen Lösung muss geprüft werden:
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden.
b) Bessere Information der BeschäftigtenBeschäftigte müssen klar und einfach informiert werden über:
Wenn Einwilligungen eingeholt werden, müssen diese:
Der Einsatz von Videoüberwachung, Ortungssystemen, automatischer Leistungsmessung oder KI muss kritisch geprüft werden. Viele Systeme müssen angepasst oder sogar abgeschafft werden, wenn sie nicht den neuen Anforderungen entsprechen.
e) Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat stärkenUnternehmen sollten frühzeitig mit dem Betriebsrat sprechen, wenn Datenschutzprozesse eingeführt oder verändert werden. Gemeinsame Regelungen schaffen mehr Sicherheit und Akzeptanz.
6. Welche Vorteile bringt das neue Gesetz?Auch wenn das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist, sollten Unternehmen sich jetzt vorbereiten. Dazu gehören:
Der neue Beschäftigtendatenschutz ist überfällig – und bringt klare Vorteile für Beschäftigte wie Arbeitgeber. Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zeigen: Der Schutz von personenbezogenen Daten ist auch im Arbeitsleben ein zentrales Grundrecht.
Arbeitgeber tun gut daran, sich frühzeitig mit den neuen Regeln zu beschäftigen und bestehende Prozesse anzupassen. Wer jetzt handelt, kann Risiken vermeiden – und zeigt seinen Mitarbeitenden, dass Datenschutz ernst genommen wird.
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