Datenschutz bei Fotos in der Kita: Was Eltern wissen sollten

In Kindertagesstätten (Kitas) werden häufig Fotos von Kindern gemacht, sei es zur Dokumentation des Kita-Alltags, für Projekte oder für die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei stellt sich die Frage, wie der Datenschutz der Kinder gewährleistet werden kann. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat hierzu ein Informationspapier veröffentlicht, das wichtige Hinweise gibt.

Warum werden in Kitas Fotos gemacht?

Fotos dienen in Kitas verschiedenen Zwecken:

  • Dokumentation des Kita-Alltags: Um Eltern Einblicke in den Alltag ihrer Kinder zu geben.
  • Pädagogische Arbeit: Zur Unterstützung von Projekten und Lernprozessen.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Für die Darstellung der Kita auf der eigenen Website oder in Broschüren.


Rechtsgrundlage für das Fotografieren

Das Anfertigen von Fotos in Kitas berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wozu auch Fotos zählen, eine rechtliche Grundlage erforderlich. In der Regel ist dies die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Einwilligung der Eltern

Bevor Fotos von Kindern gemacht werden, müssen die Eltern schriftlich einwilligen. Diese Einwilligung sollte spezifisch, informiert und freiwillig sein. Das bedeutet, die Eltern müssen genau wissen, wofür die Fotos verwendet werden und welche Rechte sie haben.

Umgang mit Fotos in der Kita

Die Kita sollte klare Regeln für den Umgang mit Fotos haben:

  • Speicherung: Fotos sollten sicher gespeichert und nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.
  • Veröffentlichung: Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Fotos nicht auf der Website der Kita oder in sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Weitergabe: Fotos dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die Eltern haben zugestimmt.


Fotos durch Eltern

Eltern möchten oft bei Veranstaltungen in der Kita Fotos machen. Hierbei gilt:

  • Privataufnahmen: Fotos, die Eltern für den privaten Gebrauch machen, fallen unter das sogenannte "Haushaltsprivileg" und sind datenschutzrechtlich unbedenklich.
  • Veröffentlichung: Sollen Fotos, auf denen auch andere Kinder zu sehen sind, veröffentlicht werden (z. B. in sozialen Medien), ist die Einwilligung der Eltern dieser Kinder erforderlich.


Verantwortung der Kita

Die Kita trägt die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten der Kinder. Sie sollte daher:

  • Eltern informieren: Über den Umgang mit Fotos und die Rechte der Eltern.
  • Einwilligungen einholen: Vor dem Fotografieren die schriftliche Zustimmung der Eltern einholen.
  • Datenschutzbeauftragten benennen: Bei Bedarf einen Datenschutzbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht.


Der Umgang mit Fotos in der Kita erfordert ein sensibles Vorgehen, um die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu schützen. Durch transparente Kommunikation und klare Regeln können Kitas und Eltern gemeinsam dafür sorgen, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. 

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: HBfDI


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