Software wird heute überall eingesetzt – in Behörden, Firmen, Schulen oder zu Hause. Doch wie verhält es sich mit dem Datenschutz, wenn Software neu entwickelt oder getestet wird? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat dazu eine Kurzposition veröffentlicht. Diese beantwortet viele Fragen rund um den Umgang mit personenbezogenen Testdaten.
1. Warum brauchen wir diese Kurzposition? - Testdaten werden in der Entwicklung und Prüfung von Software verwendet.
- Häufig besteht die Unsicherheit, ob diese Daten personenbezogen sind und welche Datenschutzregeln gelten.
- Die BfDI ordnet diese Prozesse rechtlich ein und gibt eine Prüffolge vor, mit der Sie selbst ermitteln können, welche Daten Sie verwenden dürfen
Diese Klarheit ist wichtig, damit Sie gesetzeskonform arbeiten und Betroffenenrechte achten.
2. Was gilt, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden? Sobald in der Testphase personenbezogene Daten eingesetzt werden, gilt:
- Die DSGVO ist anzuwenden – genauso wie bei produktiven Anwendungen.
- Sie benötigen eine Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung oder berechtigtes Interesse).
- Sie müssen Datenschutzprinzipien wie Datenminimierung, Data Protection by Design (Artikel 25 DSGVO) und Betroffenenrechte einhalten
- Es dürfen möglichst wenige oder keine personenbezogenen Daten in Tests verwendet werden.
3. Prüffolge für Testdaten – einfach erklärt Die BfDI empfiehlt folgende Prüffolge, bevor persönliche Testdaten verwendet werden:
- Können Sie mit anonymen Daten arbeiten?
- Sind pseudonymisierte Daten eine Option?
- Sind personenbezogene Daten in unveränderter Form wirklich notwendig?
3.1 Nutzung nicht‑personenbezogener Testdaten - Viele Testfälle lassen sich mit anonymen Daten lösen – zum Beispiel bei Randwert-Tests (negative, positive oder extreme Werte).
- Hier zählen nicht reale Personen, sondern verschiedene Fälle mit bestimmten Attributen.
- Dadurch unterfallen keine Datenschutzregelungen, da keine Personen identifizierbar sind
3.2 Nutzung synthetischer/generierter Daten - Anonym erzeugte Daten sind erlaubt:
- rein zufällig per Algorithmus
- nach bestimmten Regeln oder Mustern
- per Blindtext („Max Mustermann")
- Anonymisierung ist aufwendig:
- Sie müssen sicherstellen, dass keine Rückschlüsse auf reale Personen möglich sind (auch bei Kombination von quasi-Identifikatoren wie Geburtsjahr, Postleitzahl).
- Eine einfache Entfernung von Namen reicht oft nicht aus
3.3 Nutzung pseudonymer oder echter Testdaten
- Wenn anonymes oder synthetisches Testen nicht möglich ist, kommt Pseudonymisierung in Betracht.
- Persönliche Daten müssen durch ein Verfahren wie Hashing oder Tokenisierung unkenntlich gemacht werden.
- Prüfen Sie genau, ob die DSGVO und Zweckbindung erfüllt sind – besonders bei Daten aus produktiven Systemen .
- Der Einsatz von unverändert echten Daten ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf sorgfältiger Prüfung.
4. Typische Fehler und Risiken - Übernahme echter Namen, zum Beispiel um Zeichenprobleme zu testen – das speichert personenbezogene Daten.
- Unbeabsichtigte Anonymitätsbrüche, z. B. durch Overfitting bei KI-Modellen – so tauchen reale Datensätze ungewollt auf .
- Einfaches Entfernen von Namen/IDs führt nicht immer zur Anonymität (Quasi-Identifikatoren bleiben).
- Pseudonymisierung muss robust sein und darf keine Rückschlüsse auf reale Personen ermöglichen.
5. Datenschutzgrundsätze – Data Protection by Design - Die DSGVO verlangt, Datenschutz von Anfang an einzubauen („Privacy by Design", Art. 25).
- Das bedeutet:
- Erst anonym testen,
- erst pseudonymisieren,
- und nur im Notfall personenbezogene Daten nutzen.
- Ziel: Risiken minimieren, bevor Tests beginnen .
6. Handlungsempfehlung – Ihre Checkliste - Brauchen Sie Daten mit Personenbezug?
- Versuchen Sie Anonymisierung:
- Per Zufall, Blindtext oder generativen Algorithmen.
- Pseudonymisierung prüfen:
- Nutzen Sie Hashverfahren, Token oder ähnliche Techniken?
- Rechte klären:
- Gibt es eine Rechtsgrundlage? (z. B. Art. 6 DSGVO)
- Werden Betroffenenrechte gewahrt (Auskunft, Löschung)?
- Dokumentation:
- Vorgehensweise, Prüfergebnisse und Abschlussdokumentation sichern.
- Testdaten‑Management:
- Woher stammen Daten, wie lange bleiben sie gespeichert, wer hat Zugriff?
- Kontrolle & Anpassung:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob Testdaten weiterhin konform genutzt werden.
7. Warum ist das wichtig? - Verstöße gegen Datenschutz können zu hohen Strafen führen.
- Betroffene Personen haben ein Recht, dass ihre Daten geschützt werden – auch in Tests.
- Rechtssicherheit: Durch klare Prozesse vermeiden Sie rechtliche Probleme.
- Qualität der Software wird besser, wenn klare Datenregeln existieren.
- Vertrauen schaffen: Behörden, Firmen und Nutzer erkennen durch Verantwortlichkeit den hohen Standard.
8. So bleiben Sie auf der sicheren Seite - Setzen Sie Datenschutz früh an, auch bei Testdaten!
- Nutzen Sie anonymisierte oder synthetische Daten möglichst.
- Wenn Sie doch echte Daten brauchen:
- Prüfen Sie Pseudonymisierung oder nutzen Sie nur, was unbedingt nötig ist.
- Erzielen Sie DSGVO-Konformität über gesicherte Rechtsgrundlagen, klare Dokumentation und Schutzmaßnahmen.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz