Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018 in allen EU-Ländern und hat klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten aufgestellt. Dazu zählen unter anderem:
Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, riskieren hohe Bußgelder. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, was höher ist.
Was viele Unternehmen falsch machen
Gerade kleine und mittlere Unternehmen glauben häufig, dass die DSGVO nur für große Konzerne gilt. Das ist ein Irrtum. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden – z. B. bei einem Kontaktformular, einem Newsletter oder der Personalverwaltung – gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Typische Fehler sind:
Warum ein Datenschutzbeauftragter sinnvoll ist
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hilft nicht nur bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, sondern schützt das Unternehmen vor vermeidbaren Fehlern. Das kann ein interner Mitarbeiter sein oder ein externer Dienstleister. Seine Aufgaben umfassen:
Auch wenn die Benennung erst ab einer gewissen Unternehmensgröße verpflichtend ist (in der Regel ab 20 datenverarbeitenden Mitarbeitenden), lohnt sich ein DSB auch für kleinere Unternehmen – denn die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
Datenschutz ist keine Option, sondern Pflicht. Verstöße kosten nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen und Reputation. Unternehmen, die den Datenschutz ernst nehmen, handeln nicht nur gesetzeskonform, sondern stärken auch ihre Position am Markt. Mit einem Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite sind Sie gut beraten – und auf der sicheren Seite.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
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