Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft nicht nur Ihr eigenes Unternehmen. Sie gilt auch für alle Partner, mit denen Sie zusammenarbeiten.
Das bedeutet:
Sobald externe Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten, greifen klare gesetzliche Regeln.
Viele Unternehmen wissen zwar, dass die DSGVO wichtig ist – aber nicht genau, wie sie in der Lieferkette anzuwenden ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Die DSGVO basiert auf mehreren zentralen Grundsätzen. Diese gelten auch in der Lieferkette.
1. Rechtmäßigkeit und TransparenzDaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt.
Das kann zum Beispiel sein:
Wichtig:
Die betroffenen Personen müssen wissen, was mit ihren Daten passiert.
Daten dürfen nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden.
Beispiel:
Wenn Sie Daten für eine Bestellung erfassen, dürfen diese nicht einfach für Marketing genutzt werden.
Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die wirklich notwendig sind.
Weniger Daten = weniger Risiko
4. RichtigkeitDaten müssen korrekt und aktuell sein.
5. SpeicherbegrenzungDaten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden.
6. Integrität und VertraulichkeitDaten müssen geschützt werden, z. B. durch:
In der DSGVO gibt es zwei wichtige Rollen:
1. VerantwortlicherDas sind Sie als Unternehmen.
Sie entscheiden:
Sie tragen die Hauptverantwortung !!!!!
2. AuftragsverarbeiterDas sind Ihre Dienstleister.
Sie verarbeiten Daten in Ihrem Auftrag, z. B.:
Sie handeln nach Ihren Vorgaben.
Warum ist die Rollenverteilung so wichtig?Viele Unternehmen machen hier Fehler.
Die richtige Einordnung entscheidet darüber:
Ein Unternehmen nutzt ein CRM-System:
Wenn diese Rollen falsch eingeordnet werden, kann das zu DSGVO-Verstößen führen.
Was ist Auftragsverarbeitung?Von Auftragsverarbeitung spricht man, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
Das ist in der Praxis sehr häufig der Fall.
Typische BeispieleWenn ein Dienstleister Daten verarbeitet, müssen Sie einen AV-Vertrag abschließen.
Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was regelt der AV-Vertrag?Ohne AV-Vertrag liegt ein DSGVO-Verstoß vor.
Ihre Pflichten gegenüber DienstleisternAls Verantwortlicher haben Sie mehrere Pflichten:
1. Auswahl geeigneter DienstleisterSie dürfen nur mit Partnern arbeiten, die Datenschutz gewährleisten können.
Prüfen Sie:
Ein AV-Vertrag ist Pflicht.
3. Kontrolle der DienstleisterSie müssen sicherstellen, dass der Dienstleister die Vorgaben einhält.
Das kann erfolgen durch:
Alle Prozesse müssen dokumentiert werden.
Beispiel:
Viele Unternehmen machen ähnliche Fehler:
1. Kein AV-Vertrag vorhandenEin sehr häufiger und kritischer Fehler.
2. Blindes VertrauenDienstleister werden nicht geprüft.
3. Unklare ZuständigkeitenNiemand weiß genau, wer verantwortlich ist.
4. Fehlende DokumentationIm Fall einer Prüfung fehlen Nachweise.
Datenübermittlung in DrittländerEin besonders wichtiges Thema in der Lieferkette ist die Übertragung von Daten ins Ausland.
Das betrifft vor allem Anbieter außerhalb der EU, z. B. in den USA.
Hier gelten besondere Regeln:Ohne diese Maßnahmen ist die Datenübertragung unzulässig.
Praxisbeispiel: Typische KonstellationEin Unternehmen nutzt:
Alle drei Anbieter verarbeiten personenbezogene Daten.
Notwendig sind:
Die DSGVO sieht klare Sanktionen vor:
Gerade bei fehlenden Verträgen reagieren Aufsichtsbehörden sensibel.
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Dienstleistern.
Die wichtigsten Punkte:
Wenn Sie diese Grundlagen beachten, sind Sie bereits einen großen Schritt weiter.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Dienstleister DSGVO-konform arbeiten?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, Vertragsgestaltung und Umsetzung.
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