Darum sind sie verpflichtend
Fingerabdrücke – wir kennen sie vor allem aus Krimis, in denen sie dazu dienen, Kriminelle zu überführen. Kein Wunder, dass sich mancher unwohl fühlt, wenn er zwei Fingerabdrücke abgeben muss, sobald er einen neuen Personalausweis beantragt. Zugegebenermaßen liegt das in den seltensten Fällen daran, dass man etwas Kriminelles getan hat, sondern meist an dem unguten Gefühl, dank dieses biometrischen Kennzeichens immer und überall identifizierbar zu sein. Manche Bürgerinnen und Bürger haben noch immer Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Allerdings zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof 2024 entschied.
Schutz vor Missbrauch durch Fälschungen
Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung widersprüchlich zu sein. Denn der Europäische Gerichtshof stellte zwar fest, dass die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke rechtlich korrekt sei, die zugrundeliegende Regelung der EU aus dem Jahr 2019 enthalte jedoch formale Fehler. Um die Ausweise aller EU-Bürgerinnen und -Bürger sicherer zu machen und um die Hürde zum Betrug noch höher zu legen, entschied man, den Personalausweisen ein Bild des Gesichts sowie zwei Fingerabdrücke hinzuzufügen. Der EuGH hielt dies für legitim, weil dies zwar einen Eingriff in die individuelle Privatsphäre bedeute, dieser aber gerechtfertigt sei, weil er dem Schutz vor Missbrauch durch Fälschungen diene.
Übergangslösung
Trotzdem konstatierte das Gericht, dass diese Verordnung nicht auf der richtigen Rechtsgrundlage beruhe. Was aber kein inhaltlicher, sondern lediglich ein reiner Formfehler sei. Der EuGH erklärte aus diesem Grund, dass die Verordnung ungültig sei, wohl aber weiterhin wirksam sein solle, um Probleme in der alltäglichen Praxis zu verhindern. Bis zum 31.12.2026 wird die Regelung nun weiter angewendet und auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen weiterhin zwei Fingerabdrücke abgeben, wenn sie einen neuen Personalausweis beantragen. Die Gesetzgeber der EU stehen nun allerdings in der Pflicht, eine juristisch haltbare Verordnung zu erarbeiten, die im Anschluss Bestand hat.
Infos zur Fingerabdruck-Pflicht
Sie möchten sich noch detaillierter über die Abgabe der Fingerabdrücke in neuen Personalausweisen informieren? Dann sind wir gern Ihre Ansprechpartner. Sie erreichen uns unter Telefonnummer 09122 6937302 und selbstverständlich auch mit Ihrer Nachricht.
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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