Datenschutz verbessert den Zugang zu Sparpreistickets der Deutschen Bahn

Ab dem 15. Dezember 2024 können Reisende Sparpreistickets der Deutschen Bahn am Schalter kaufen, ohne dabei persönliche Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Diese Änderung wurde durch das Einschreiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel, angestoßen. Der Fall zeigt, wie Datenschutzmaßnahmen nicht nur persönliche Daten schützen, sondern auch soziale Barrieren abbauen können.

Hintergrund: Kritik an der bisherigen Praxis

Seit Herbst 2023 erhielten viele Bahnreisende Schwierigkeiten beim Erwerb von Sparpreistickets. Die Deutsche Bahn verlangte bei diesen günstigen Tickets die Angabe einer E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer – selbst am Schalter. Dies wurde von vielen als problematisch empfunden, insbesondere von Personen ohne Internetanschluss oder Smartphone. Millionen Menschen, darunter ältere Personen oder Reisende in ländlichen Regionen, hatten so keinen Zugang mehr zu den preisgünstigeren Angeboten der Bahn.

Diese Praxis führte zu einer Flut von Beschwerden und Eingaben beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Kritisiert wurde, dass die Bahn durch die verpflichtende Abgabe von Kontaktdaten eine unzulässige Hürde für den Erwerb ihrer Produkte errichtete. Dies betraf besonders Menschen, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen oder ihre persönlichen Daten aus Datenschutzgründen nicht preisgeben wollten.

Das Eingreifen des HBDI

Prof. Dr. Alexander Roßnagel leitete im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn ein, um die Praxis zu überprüfen. Im Kern ging es darum, ob die Erhebung von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern für den Erwerb von Sparpreistickets tatsächlich erforderlich ist. Nach dem Prinzip der Datenminimierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Unternehmen nur solche Daten erheben, die unbedingt notwendig sind, um einen Dienst bereitzustellen.

In Gesprächen zwischen dem HBDI und der Deutschen Bahn konnte eine Lösung gefunden werden, die den Datenschutzanforderungen gerecht wird und gleichzeitig die Bedürfnisse der Reisenden berücksichtigt.

Die Lösung: Sparpreistickets ohne Datenzwang

Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 wird die Deutsche Bahn die Regelungen für Sparpreistickets anpassen. Kund*innen können künftig am Schalter ein Sparpreisticket kaufen und sich dieses direkt ausdrucken lassen – ohne eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben zu müssen. Die Möglichkeit, Tickets online oder über die App zu buchen, bleibt selbstverständlich bestehen.

„Wir begrüßen, dass der Datenschutzkonflikt auf konstruktive Weise gelöst werden konnte", erklärte Prof. Dr. Roßnagel in einer Stellungnahme. Diese Änderung zeigt, wie Datenschutzmaßnahmen auch soziale Gerechtigkeit fördern können, indem sie den Zugang zu Dienstleistungen für alle Menschen erleichtern.

Datenschutz als sozialer Faktor

Der Fall verdeutlicht eine wichtige Dimension des Datenschutzes, die oft übersehen wird: Datenschutz ist nicht nur eine Frage des Schutzes persönlicher Informationen, sondern auch ein Instrument, um gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Besonders im digitalen Zeitalter können verpflichtende Angaben von Kontaktdaten Personen ausschließen, die keinen Zugang zu diesen Technologien haben.

Die Änderung bei den Sparpreistickets der Deutschen Bahn ist daher ein wichtiger Schritt, um Barrieren abzubauen. Sie zeigt, dass Unternehmen Lösungen finden können, die den Schutz von Daten und die Zugänglichkeit ihrer Produkte miteinander vereinen.

Was bedeutet das für Reisende?

Ab dem 15. Dezember 2024 können Kund*innen, die ein Sparpreisticket kaufen möchten, am Schalter auf die Angabe persönlicher Daten verzichten. Für diejenigen, die keine digitale Kommunikationsmittel nutzen oder ihre Daten nicht preisgeben möchten, bedeutet dies eine spürbare Erleichterung. Es ist zu erwarten, dass diese Anpassung besonders von älteren Menschen und Personen in ländlichen Regionen begrüßt wird.

Zugleich bleibt es spannend zu beobachten, ob ähnliche Regelungen auch auf andere Ticketarten oder digitale Dienstleistungen der Deutschen Bahn ausgeweitet werden. Der Fall zeigt, dass Verbraucher*innen mit klaren Beschwerden und datenschutzrechtlichen Argumenten Einfluss auf große Unternehmen nehmen können.

Fazit: Ein Erfolg für Datenschutz und Verbraucherschutz

Der Eingriff des HBDI zeigt, wie Datenschutzbehörden dazu beitragen können, gerechte und datenschutzfreundliche Lösungen zu finden. Die Deutsche Bahn hat mit der Anpassung ihrer Ticketregelungen nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch den Zugang zu ihren Sparpreistickets für alle Kund*innen erleichtert.

Dieser Fall ist ein positives Beispiel dafür, wie der Schutz personenbezogener Daten mit den Bedürfnissen der Verbraucherinnen in Einklang gebracht werden kann. Datenschützerinnen wie Prof. Dr. Alexander Roßnagel setzen sich dafür ein, dass der Datenschutz nicht als Hürde, sondern als Chance für mehr soziale Teilhabe verstanden wird. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit


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