Viele Kommunen setzen inzwischen auf digitale Lösungen, um Bürgerinnen und Bürger stärker in die Verwaltung einzubinden. Eine dieser Lösungen ist der sogenannte Mängelmelder – ein Online-Angebot, über das Schäden oder Missstände im öffentlichen Raum, wie defekte Straßenlaternen, Schlaglöcher oder wilde Müllablagerungen, unkompliziert gemeldet werden können.
Solche digitalen Anliegen-Management-Systeme fördern den Bürgerservice und tragen zu einer schnelleren Behebung von Problemen bei. Doch auch hier gilt: Die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) müssen eingehalten werden.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 34. Tätigkeitsbericht betont, dass Mängelmelder datenschutzkonform betrieben werden können, wenn Kommunen bestimmte Anforderungen beachten.
Chancen und Risiken von MängelmeldernMängelmelder sind eine niedrigschwellige Möglichkeit, mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Nach aktuellen Schätzungen verfügen bereits rund zehn Prozent der bayerischen Kommunen über entsprechende Online-Formulare oder Apps.
Gleichzeitig bergen diese Systeme das Risiko, dass personenbezogene Daten unbeabsichtigt veröffentlicht werden – insbesondere dann, wenn Bürgerinnen und Bürger Fotos oder detaillierte Beschreibungen hochladen können.
Ein anschauliches Beispiel:
In solchen Fällen handelt es sich um personenbezogene Daten, deren Veröffentlichung ohne entsprechende Rechtsgrundlage nicht zulässig ist.
Keine Veröffentlichung personenbezogener DatenDer Datenschutzbeauftragte stellt klar:
Ein Mängelmelder darf sich nicht zu einem „digitalen Pranger" entwickeln.
Zwar kann die Bereitstellung eines solchen Online-Dienstes grundsätzlich als öffentliche Aufgabe der Kommune gelten – die weltweite Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Internetseite der Gemeinde ist jedoch nicht erforderlich und daher unzulässig.
Für die Bearbeitung eines gemeldeten Mangels genügt es, wenn die Daten intern verarbeitet werden, um etwa Rückfragen zu stellen oder den Bearbeitungsstatus mitzuteilen. Eine Veröffentlichung des Namens oder anderer personenbezogener Informationen ist dafür nicht notwendig.
Datenschutzkonforme Gestaltung von MängelmeldernEin datenschutzgerechter Betrieb ist jedoch möglich – vorausgesetzt, bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen werden umgesetzt. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte empfiehlt insbesondere folgende Punkte:
1. Einschränkung der Arten meldbarer MängelKommunen sollten die Kategorien, die über den Mängelmelder eingereicht werden können, sorgfältig auswählen.
Meldungen über individuelle Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten (z. B. Dauerfalschparker, Lärmbelästigung) sollten ausgeschlossen werden.
Die Online-Formulare sollten deutliche Hinweise enthalten, dass möglichst keine personenbezogenen Daten angegeben oder hochgeladen werden sollen.
3. Manuelle Prüfung vor VeröffentlichungFalls Mängelmeldungen auf der Website veröffentlicht werden sollen, muss vorab eine manuelle Prüfung durch Beschäftigte der Kommune erfolgen.
Diese prüfen, ob die Meldung personenbezogene Daten enthält. Solche Informationen müssen gelöscht oder unkenntlich gemacht werden, bevor die Meldung online geht. Eine automatisierte Veröffentlichung ist nicht zulässig.
Auch wenn Kommunen externe Anbieter zur technischen Umsetzung beauftragen, bleibt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Verarbeitung bei der Kommune.
Der beauftragte Dienstleister agiert in der Regel als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Daher muss ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, der klare Vorgaben zur Datensicherheit und Datenverarbeitung enthält.
Die meldenden Personen müssen in einer Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO umfassend darüber informiert werden,
Nach Art. 32 DSGVO ist ein Löschkonzept zu erstellen, das festlegt, wann und wie gemeldete Daten gelöscht werden.
Zudem müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten – etwa durch verschlüsselte Übertragung, Zugriffsrechte und regelmäßige Datensicherung.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Hinweise des Datenschutzbeauftragten aufgenommen und an alle Kommunen weitergeleitet.
Dies unterstreicht die Bedeutung des Themas: Datenschutz und Bürgerbeteiligung sind keine Gegensätze, sondern können durch umsichtiges Handeln sinnvoll miteinander verbunden werden.
Digitale Bürgerdienste wie Mängelmelder sind ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Kommunen und fördern die Transparenz.
Gleichzeitig dürfen solche Systeme nicht zu einer ungewollten Veröffentlichung personenbezogener Daten führen.
Mit klaren Regeln, bewusster Gestaltung und einer sorgfältigen Prüfung der eingehenden Meldungen lässt sich Datenschutz sicherstellen, ohne den Bürgerservice zu beeinträchtigen.
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