Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 6. Oktober 2024 (Az. 7 U 351/23 e) beleuchtet erneut die schwerwiegenden Konsequenzen von Datenschutzverstößen, insbesondere durch die unsachgemäße Weiterleitung sensibler Daten. Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es für Geschäftsführer ist, DSGVO-konforme Prozesse im Unternehmen zu etablieren und einzuhalten.
Sachverhalt: Datenschutzverletzung durch private E-Mail-WeiterleitungEin Vorstandsmitglied leitete über einen längeren Zeitraum sensible betriebliche Daten, darunter Gehaltsabrechnungen und interne Unternehmenspläne, an seine private E-Mail-Adresse weiter. Dies sollte angeblich der Beweissicherung für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen dienen.
Das OLG München stellte jedoch klar, dass diese Weiterleitung einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Es fehlte sowohl eine rechtliche Grundlage als auch die Zustimmung der betroffenen Personen.
Kernaussagen des UrteilsUm Haftungsrisiken und Datenschutzverstöße zu vermeiden, sollten Unternehmen die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Das Urteil des OLG München unterstreicht, dass Datenschutzverstöße schwerwiegende Konsequenzen haben können, sowohl für Unternehmen als auch für deren Geschäftsführer. Neben rechtlichen Sanktionen drohen persönliche Haftungsrisiken und – wie im vorliegenden Fall – die außerordentliche Kündigung.
Für Geschäftsführer ist es unerlässlich, Datenschutzprozesse im Unternehmen aktiv zu gestalten und zu überwachen. Nur so können rechtliche Risiken und negative Folgen für das Unternehmen minimiert werden.
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