Fotos und Filme bei der Einschulung: Tipps für Eltern und Schulen in NRW

Die Einschulung ist ein aufregender Moment im Leben der Kinder und Eltern. Viele möchten diesen besonderen Tag in Fotos und Videos festhalten, um die Erinnerungen zu bewahren. In Nordrhein-Westfalen startet am 19. August die Einschulung der „i-Dötzchen" – und mit Blick auf Datenschutz gibt es dabei einige wichtige Regeln, die Eltern und Schulen beachten sollten, um die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen.

Datenschutz: Was ist bei Foto- und Filmaufnahmen erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Eltern dürfen an der Einschulung ihrer Kinder Fotos und Videos machen, solange diese nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Das bedeutet, dass Aufnahmen für das Familienalbum oder zum Teilen im engeren Freundes- und Bekanntenkreis in der Regel kein Problem darstellen. „An diesem besonderen Tag steht natürlich der Spaß im Vordergrund", betont Bettina Gayk, die Datenschutzbeauftragte für NRW. „Dennoch sollte man auch Rücksicht auf die Interessen anderer nehmen."

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Eltern die Aufnahmen auf Social Media Plattformen teilen möchten. Wenn dabei andere Kinder oder Erwachsene auf den Bildern zu sehen sind, gelten strengere Regeln. In solchen Fällen sollten Eltern sicherstellen, dass die Fotos und Videos nur in geschlossenen, passwortgeschützten Bereichen hochgeladen werden, auf die nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff hat. Damit wird vermieden, dass Aufnahmen im Internet weiterverbreitet werden, ohne dass die darauf abgebildeten Personen damit einverstanden sind.

Empfehlungen der Datenschutzbehörde: Fotozonen und Einwilligung

Um den Datenschutz am Einschulungstag zu gewährleisten, empfiehlt die Datenschutzbehörde, sogenannte Fotozonen einzurichten. Diese Fotozonen sind vorher festgelegte Bereiche auf dem Schulgelände, in denen das Fotografieren und Filmen erlaubt ist. Der Vorteil: Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, können diese Bereiche einfach meiden. So wird die Privatsphäre gewahrt, und alle, die Erinnerungsbilder festhalten möchten, haben einen sicheren Ort dafür.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, dass die Schule von den Eltern eine Einwilligung einholt. Besonders dann, wenn Fotos oder Videos auf der Website der Schule, in der Schulchronik oder auf offiziellen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden sollen. So wird sichergestellt, dass die Veröffentlichung mit dem Einverständnis aller Beteiligten erfolgt und keine unerwünschten Bilder ins Internet gelangen.

Bettina Gayk rät dazu, sich über die korrekte Vorgehensweise beim Einholen einer Einwilligung zu informieren, die auf der Webseite der Datenschutzbehörde NRW detailliert beschrieben wird.

Was Eltern und Schulen unbedingt beachten sollten

1. Nur das eigene Kind fotografieren: Wenn andere Kinder auf den Aufnahmen zu sehen sind, diese Bilder nur im privaten Rahmen verwenden.

2. Keine öffentlichen Social-Media-Postings ohne Einwilligung: Falls Bilder auf Social Media geteilt werden sollen, diese nur in geschlossenen, passwortgeschützten Gruppen teilen.

3. Nutzung von Fotozonen: Schulen können mit Fotozonen das Fotografieren auf bestimmte Bereiche beschränken und so unbeteiligte Kinder und Eltern schützen.

4. Einwilligung einholen: Die Schule sollte eine Einwilligung der Eltern einholen, wenn Aufnahmen für die Schulwebsite oder andere Veröffentlichungen geplant sind.

Einverständniserklärung: Warum sie wichtig ist

Wenn Fotos und Videos in einem größeren Rahmen verbreitet werden sollen, beispielsweise auf der Schulwebsite, ist eine Einverständniserklärung unerlässlich. Diese stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen – oder ihre Erziehungsberechtigten – mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Nur so kann der Datenschutz gewahrt und Missverständnisse oder rechtliche Probleme vermieden werden.

Schlussgedanken: Ein besonderes Erlebnis datenschutzgerecht festhalten

Die Einschulung ist ein aufregender Moment, und es ist verständlich, dass viele Eltern diesen Tag dokumentieren möchten. Mit ein wenig Rücksichtnahme und der Einhaltung der Datenschutzregeln können alle Beteiligten dafür sorgen, dass dieser Tag in guter Erinnerung bleibt und dass die Privatsphäre der Kinder und anderen Anwesenden geschützt wird. Wer unsicher ist, findet auf der Website der Datenschutzbehörde NRW weitere Informationen und Hilfen.

Durch die Einhaltung dieser einfachen Grundsätze können Eltern und Schulen gemeinsam sicherstellen, dass die Einschulung ein unbeschwerter und erinnerungswürdiger Tag bleibt – ohne datenschutzrechtliche Bedenken.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Datenschutzbehörde NRW


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