Gesichtserkennung am Verkaufsautomaten
Fehlermeldung entlarvt biometrischen Scan
Auf dem Campus der kanadischen Universität Waterloo erstaunte eine Fehlermeldung auf dem Display eines Automaten mit Süßigkeiten des Mars Wrigley-Konzerns einen Käufer: Die "FacialRecognitionApp.exe" funktionierte nicht und dieser Fehler wurde sichtbar angezeigt. Seine Erfahrung teilte dieser Nutzer, sein Pseudonym ist SquidKid47, auf der Social Media-Plattform Reddit: Warum, so wollte er wissen, haben die "blöden M&M-Maschinen eine Gesichtserkennung"? Eine Antwort auf seinen Post verwies auf eine Marketingbroschüre der Schweizer Firma Invenda, die diesen Automaten herstellt. Die Broschüre informiert darüber, dass Gesichtserkennungskamera und Videoanzeige des Automaten Informationen über Geschlecht und Alter der Kundinnen und Kunden sammeln können. Die Steuereinheit des Geräts kann diese Daten mit Tageszeit und Wetter kombinieren und passende Angebote für weitere Produkte machen.
Verletzung der Privatsphäre
Student River Stanley las den Post auf Reddit und recherchierte genauer. Seine Erkenntnisse veröffentlichte die universitäre Zeitung MathNews: Die Nutzung personenbezogener biometrischer Daten ohne aussagekräftige und ausdrückliche Einwilligung verletze die Privatsphäre. Der Student verwies auf den Fall des kanadischen Einkaufszentrums Cadillac Fairview, gegen dessen Betreiber die Datenschutzbehörde ermittelte. Es war aufgefallen, dass dort an Informationskiosken Software zur Gesichtserkennung eingesetzt wurde – ohne das Wissen der Kundinnen und Kunden. Es stellte sich heraus, dass mehr als 5 Millionen Personen in der Datenbank des Einkaufszentrums erfasst wurden. Der Betreiber musste das gesamte Verzeichnis löschen.
Daten werden laut Hersteller lokal verarbeitet
Die Firma Adaria Vending Services, Kooperationspartner von Invenda, wiegelte ab und behauptete, dass diese Maschinen keine Fotos aufnehmen beziehungsweise speichern. Einzelne Menschen könnten die Automaten nicht identifizieren. Sie würden lediglich wie ein Bewegungssensor funktionieren, erkennen Gesichter und sorgen so dafür, dass die Einkaufsschnittstelle im richtigen Moment aktiv ist. Die Automaten seien mit der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, völlig vereinbar. Doch die sieht eine informierte, freiwillige und auch nachweisbare Einwilligung vor. Insbesondere bei sensiblen biometrischen Daten. Es ist fraglich, ob diese Anforderungen im Falle der Gesichtserkennungs-App erfüllt werden. Der Hersteller versicherte, dass die demografische Erkennungssoftware ausschließlich lokal arbeite – ohne Kommunikation, Speicherung oder Weitergabe der Daten. Die Informationen von Hersteller und Betreiber sind allerdings nicht deckungsgleich. Übrigens möchte das Unternehmen nun auch den deutschen Markt erobern.
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