KMU: Fokus Datenschutz – Folge 4

Datenschutzhinweise und Auskunftsrecht

Spätestens wenn ein Unternehmen mit einer Person – sei es als Kundin oder Kunde, als Lieferantin oder Lieferant – in eine geschäftliche Beziehung tritt, wird es Daten – in den allermeisten Fällen auch personenbezogene Daten – über diese Person erfragen und verarbeiten. Darüber muss es die betroffenen Personen in einem Datenschutzhinweis informieren. Haben die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt Fragen zu der Verarbeitung ihrer Daten, muss das Unternehmen ihnen dazu Auskunft erteilen. Über diese beiden Aspekte der Datenschutzgrundverordnung, der DSGVO, möchten wir Sie auf dieser Seite informieren.

Datenschutzhinweis

Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten muss jedes Unternehmen Auskunft über deren Verarbeitung geben. Diese Infos müssen leicht zugänglich sowie verständlich sein und außerdem in ebenso transparenter wie präziser Form erfolgen. Sprachlich müssen diese Informationen einfach und klar formuliert werden. Ob dies in schriftlicher oder in anderer Form erfolgt, ist dem Unternehmen überlassen.

Auch auf die Website gehören Datenschutzhinweise

Auch der Internetauftritt eines Unternehmens muss einen Datenschutzhinweis enthalten. Dessen Inhalt soll wiedergeben, welche personenbezogenen Daten in welcher Form auf der Website verarbeitet werden. Dabei kann es um Cookies gehen, die auf dem Endgerät der Userinnen und User gespeichert werden, um die Bestellung eines digitalen Newsletters oder um die Nutzung von Formularen.

Auskunftsrecht

Jedes Unternehmen muss betroffenen Personen Auskunft über die Daten geben, die es über sie gespeichert hat. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Auskunft vollständig ist. Informiert werden muss über folgende Punkte:

  • Warum werden die Daten erhoben?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage werden sie verarbeitet?
  • Zu welcher Kategorie zählen die Daten? Handelst es sich um Gesundheits- oder Bonitätsdaten?
  • Gegenüber welchen Organisationen oder Personen werden die Daten offengelegt?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Woher stammen die Daten?


Außerdem müssen die Betroffenen darüber informiert werden, welche Rechte sie haben. Dazu zählen insbesondere die folgenden Rechte auf …

  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
  • Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde


Antrag auf Auskunft

Die Auskunft kann formlos und unbegründet beantragt werden. Normalerweise wird die Auskunft schriftlich oder elektronisch erteilt. Dabei besteht die Verpflichtung, den Betroffenen eine Kopie der verarbeiteten Daten zu übermitteln.

Weitere Informationen zu Datenschutzhinweisen und Auskunftsrecht

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin unter Telefon 09122 6937302. Oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Dann können wir Sie in Ruhe über diese Aspekte der Datenschutzgrundverordnung informieren. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

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