Wer in eine neue Wohnung zieht, braucht Strom. Wenn man keinen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hat, wird man automatisch beim sogenannten Grundversorger angemeldet. Das ist der örtliche Stromanbieter, der für die Grundversorgung zuständig ist.
Bisher gab es nach dem Einzug noch eine Übergangszeit von sechs Wochen. In dieser Zeit konnte man rückwirkend einen anderen Anbieter wählen. Diese Möglichkeit fällt ab 6. Juni 2025 weg. Das bringt Änderungen für Mieter:innen, Vermieter:innen und Verwalter:innen mit sich.
In diesem Artikel erklären wir in einfacher Sprache, was sich ändert, warum die Datenschutzkonferenz (DSK) dazu Stellung genommen hat und was das für dich bedeutet.
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?Bisher war es so:
Ab dem 6. Juni 2025 gilt:
Das bedeutet: Mieter:innen müssen sich frühzeitig kümmern. Wer zu spät ist, zahlt beim Grundversorger.
Folgen für Mieter:innenFür Mieter:innen ist die Änderung besonders wichtig:
Ein Tipp für Mieter:innen:
So vermeidet man unnötige Kosten.
Folgen für Vermieter:innen und Verwalter:innenAuch für Vermieter:innen und Hausverwaltungen gibt es klare Änderungen:
Aber wichtig: Die Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn die Mieter:innen vorher darüber informiert wurden.
Was sagt die Datenschutzkonferenz?Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Zusammenschluss der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die neuen Regeln geprüft und klargestellt, wie die Datenübermittlung rechtlich einzuordnen ist.
Die DSK sagt:
Damit gibt es für Vermieter:innen und Verwaltungen Rechtssicherheit. Gleichzeitig bleibt der Datenschutz gewahrt.
Warum ist das wichtig?Die neuen Regeln sorgen dafür, dass es keine Unsicherheiten mehr gibt:
Für Mieter:innen:
Für Vermieter:innen und Verwalter:innen:
So vermeiden beide Seiten Ärger und Missverständnisse.
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